Abmahnung Bernd Habermehl 3d-cubeworld durch RA Hendrik Schoon

Abmahnung
01.07.2014758 Mal gelesen
Rechtsanwalt Hendrik Schoon spricht mehrere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Namen des Bernd Habermehl gegenüber Onlinehändlern aus.

In den vergangenen Tagen mehren sich die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, die Bernd Habermehl (3d-cubeworld.com) aus Fehrbellin - Brunne durch Rechtsanwalt Hendrik Schoon aussprechen lässt.

Vorwurf der Abmahnungen, die sich an die Betreiber von Onlineshops richten, ist jeweils die fehlende Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) zum 13.06.2014. Dem Empfänger der Abmahnung wird konkret die Verwendung einer (nunmehr) veralteten Widerrufsbelehrung vorgeworfen.

Bei den Abmahnungen scheint es sich um Serienbriefe zu handeln, die Rechtsanwalt Hendrik Schoon im Namen seines Mandanten Bernd Habermehl inhaltsgleich an mehrere Onlinehändler versandt hat. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten des Abmahners Habermehl sollen die Abgemahnten Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von jeweils 5.000,00 € auf dem Kanzleikonto von Rechtsanwalt Schoon zum Ausgleich bringen.

Die Abmahnungen werfen mehrere Fragen in rechtlicher Hinsicht auf. Beachtlich sind auch die äußerst knappen Fristen, die Rechtsanwalt Schoon den Empfängern seiner Abmahnungen setzt.

Von besonderer Bedeutung ist jedoch die durch Rechtsanwalt Hendrik Schoon vorformulierte und den Abmahnungen beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Die uns vorliegenden Formulierungen gehen deutlich über das Maß des Erforderlichen hinaus und beinhalten daher existentielle Risiken, die man keinesfalls ungeprüft eingehen sollte.

Einzelheiten und aktuellen Informationen halten wir auch auf unserer Internetseite unter

https://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-bernd-habermehl.html

für Sie bereit.

Bei Rückfragen können Sie sich natürlich gern an uns wenden.

Ihr

Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz