ebay Rücknahmebedingungen sorgen für Verwirrung bei ebay Verkäufern – 5 Alternativen – Welche ist die Richtige für Sie?

ebay Rücknahmebedingungen sorgen für Verwirrung bei ebay Verkäufern – 5 Alternativen – Welche ist die Richtige für Sie?
05.06.20142127 Mal gelesen
Es erreichen mich von ebay Verkäufern vermehrt Fragen zu den Rahmenbedingungen. Wenn Sie sich bei ebay einloggen, dann haben Sie im Menüpunkt „Rahmenbedingungen für Ihre Angebote“ verschiedene Auswahlmöglichkeiten. Diese sorgen derzeit leider für Verwirrung.

eBay schreibt:"Bieten Sie eine Widerrufs- bzw. Rückgabefrist von mindestens 1 Monat an, damit Ihre Angebote für die Vorteile des Programms für Verkäufer mit Top-Bewertung in Frage kommen."

 

Widerrufs- bzw. Rückgabefrist

ebay hat diese Wortwahl gewählt, weil es ja noch bis zum 12.6.2014, 0:00 Uhr ein Rückgaberecht gibt. Ab dem 13.6.2014, 0:00 Uhr gibt es kein Rückgaberecht mehr, sondern nur noch ein Widerrufsrecht.

 

Rücknahmebedingungen: Verbraucher haben das Recht, den Artikel unter den angegebenen Bedingungen zurückzugeben

Bei ebay haben Sie als gewerblicher Verkäufer folgende Auswahlmöglichkeiten:

Versandkosten bei Rückgabe trägt 

  • Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren
  • Rückgaberecht: Verkäufer trägt die Rücksendekosten
  • Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung der Waren
  • Widerrufsrecht: Käufer trägt die Rücksendekosten, wenn der Artikelpreis 40 EUR nicht übersteigt
  • Widerrufsrecht: Verkäufer trägt die Rücksendekosten

Diese 5 Alternativen sorgen momentan für Verwirrung bei Verkäufern. Welche Variante muss ich denn nehmen?

ebay berücksichtigt die alte und künftige Situation, was die Auswahl nicht erleichtert. Verständlicher wäre es gewiss gewesen, wenn ebay zwischen den Zeiträumen 12.6.2014, 0:00 Uhr und dem 13.6.2014, 0:00 Uhr differenziert hätte.

 

Zeitraum bis 12.6.2014, 0:00 Uhr

Für diesen Zeitraum sind nur 3 (bzw. 4 Alternativen) relevant.

(1) Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren

(2) Rückgaberecht: Verkäufer trägt die Rücksendekosten

(3) Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung der Waren

(4) Widerrufsrecht: Käufer trägt die Rücksendekosten, wenn der Artikelpreis 40 EUR nicht übersteigt

(5) Widerrufsrecht: Verkäufer trägt die Rücksendekosten


Wenn Sie 

  • bisher anstelle eines Widerrufs- ein Rückgaberecht vereinbart haben, dann mussten Sie (2) wählen. Da es künftig kein Rückgaberecht mehr geben wird, fällt diese Möglichkeit komplett weg.
  • die Rücksendekosten übernehmen wollten, die (3) und/oder (5). Hier beginnt bereits die Verwirrung. (3) und (5) sind im Prinzip das Gleiche, nur anders formuliert. Ich gehe davon aus, dass ebay am dem 13.6.13 eine dieser beiden Formulierungen - und zwar die (5) - entfernen wird. Bisher haben Sie wahrscheinlich die (5) gewählt, künftig wird es die (3) sein, weil diese Formulierung nämlich der neuen Musterbelehrung entspricht.
  • dem Verbraucher die Rücksendekosten auferlegen wollten, wenn der Artikelpreis 40 EUR nicht übersteigt, die (4). Auch diese vielfach abgemahnte 40 EUR-Klausel gibt es künftig nicht mehr.
 

Zeitraum ab 13.6.2014, 0:00 Uhr

(1) Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren

(2) Rückgaberecht: Verkäufer trägt die Rücksendekosten

(3) Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung der Waren

(4) Widerrufsrecht: Käufer trägt die Rücksendekosten, wenn der Artikelpreis 40 EUR nicht übersteigt

(5) Widerrufsrecht: Verkäufer trägt die Rücksendekosten


Künftig müssen Sie nur noch zwischen 2 (bzw. 3) Alternativen wählen und zwar der (1) und (3) bzw. (5). Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass ebay am dem 13.6.13 die (5) entfernen wird und nur noch (1) und (3) übrig bleiben.

Die Auswahl dürfte dann denkbar einfach sein.


Wer kann mir helfen, meinen eBay Auftritt rechtlich abzusichern, auch nach dem 13.6.2014?

Ich mache das! Ich habe mich mit diesem Thema sehr detailliert befasst. Auf meiner Website stelle ich dazu zahlreiche Informationen zur Verfügung. Diese finden Sie hier:

 

Neues Widerrufsrecht und neue Informationspflichten für Onlinehändler zum 13.06.2014

Gern helfe ich Ihnen bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Onlinehandels. Ich biete dazu ein spezielles Schutzpaket an. Informieren Sie sich hier.

Ich würde mich freuen, auch Ihnen helfen zu dürfen.

www.abmahnung.de

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