Abmahnung Samsung Electronics

Abmahnung
24.04.2014553 Mal gelesen
Informationen zu den markenrechtlichen Abmahnungen, die der koreanische Elektronikhersteller Samsung Electronics Co. Ltd., Seoul, durch die Keil & Schaafhausen Patent- und Rechtsanwälte wegen des Verkaufs gefälschter Waren gegenüber Onlinehändlern aussprechen lässt.

Wie wir auf unserer Internetseite

http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-samsung-electronic-co-ltd.html

berichten, geht die in Seoul, Korea, ansässige Firma Samsung Electronics Co. Ltd. im Wege von Abmahnungen gegen die widerrechtliche Verwendung ihrer Marke „Samsung“ vor.

Auslöser der Abmahnungen sind die Angebote von Plagiaten im Marktsegment des Handyzubehörs / Zubehör für Smartphones. Betroffen in den uns bekannten Fällen sind eBay-Händler, die Handyhüllen und Akkus für Handys / Smartphones unter Verwendung der Bezeichnung „Samsung“ anbieten, obwohl es sich bei dem jeweiligen Angebot nicht um Originalware der Firma Samsung Electronics Co. Ltd. handele.

Mit ihren Abmahnungen lässt die Firma Samsung Electronics Co. Ltd. ausführlich zur Sach- und Rechtslage vortragen. Anschließend werden weitreichende Ansprüche auf Unterlassen, Auskunft, Rechnungslegung, Rückruf, Schadensersatz und (Abmahn-) Kostenerstattung geltend gemacht. Der Gegenstandswert der Abmahnungen wird in den uns bekannten Fällen mit jeweils 250.000,00 € beziffert.

Die uns vorliegenden Fälle zeigen, dass man die Abmahnungen der Firma Samsung Electronics Co. Ltd. dringend ernst nehmen sollte, um empfindlich hohe Kosten zu vermeiden.

Auch wenn der Vorwurf des Angebots/Verkaufs von Produkt-Plagiaten zutreffen sollte, ist anzuraten, unverzüglich nach Erhalt einer solchen Abmahnung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um unnötige Kosten und Risiken von vornherein zu vermeiden.

Weitergehende sowie stets aktualisierte Informationen zur Abmahnung der Firma Samsung Electronics Co. Ltd. finden Sie auch auf unserer eingangs genannten Internetseite.

Sollten Sie ebenfalls durch die Firma Samsung Electronics Co. Ltd. abgemahnt worden sein, können Sie sich natürlich gern zunächst unverbindlich an uns wenden. In einem kostenlosen Orientierungstelefonat erklären wir Ihnen gern, wie wir Ihnen helfen können und welche Kosten dadurch entstehen würden.

Ihr

Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz