Verzicht auf Abmahnung durch Carola Gonzalez, Heine Apotheke Blankenese

Abmahnung
09.09.2013715 Mal gelesen
Die ab November 2011 für ihre Vielfach-Abmahnungen bekannt gewordene Hamburger Apothekerin Carola Gonzalez, handelnd unter „Heine Apotheke Blankenese“ und vertreten durch die Rechtsanwälte Richter Süme, gibt nach 2-jährigem Rechtsstreit und Vorwurf des Rechtsmissbrauchs in mündlicher Verhandlung auf

Seit November 2011 und damit nur knapp einen Monat, nachdem sie die Heine Apotheke Blankenese von ihrem Vorgänger übernommen hat, ließ Carola Gonzalez eine Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen durch Rechtsanwalt Patrick Richter von der Hamburger Anwaltskanzlei Richter Süme aussprechen.

Gegenstand der Abmahnungen, die Carola Gonzalez hat aussprechen lassen, war regelmäßig sowie nahezu schematisch und textbausteinartig eine fehlerhafte Grundpreisangabe bei Angeboten im Internet.

Die Empfänger der Abmahnungen sind dabei jeweils zur Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen zugunsten der Frau Carola Gonzalez sowie zur Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von zumeist 651,80 € zugunsten des abmahnenden Anwalts Patrick Richter aufgefordert worden.

Die Abmahnungen erfolgten, obgleich Carola Gonzalez seinerzeit noch nicht einmal selbst mit ihrer Heine-Apotheke-Blankenese im Bereich des Onlinehandels tätig war und dies – zumindest soweit ersichtlich – auch bis heute noch nicht ist.

Aufgrund einer Vielzahl von Indizien lag unseres Erachtens frühzeitig der Verdacht nahe, dass die Abmahnungen, die Carola Gonzalez im Winter 2011 hat aussprechen lassen, rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG sein könnten.

Im Rahmen eines für unseren Mandanten geführten Rechtsstreits vor dem LG Hamburg sind wir dem Verdacht des Rechtsmissbrauchs nachgegangen und konnten so z.B. anhand der Relation von Umsatz und Erlös der Heine Apotheke Hamburg darlegen, weshalb die auf Unterlassen gerichtete Klage der Carola Gonzalez unseres Erachtens unzulässig ist.

Nach einem etwa 2 Jahren andauernden Gerichtsverfahren vor dem LG Hamburg war es so weit: Nach Hinweis des Gerichts ließ Carola Gonzalez einen Verzicht auf die mit ihrer Abmahnung aus November 2011 behaupteten Ansprüche auf Unterlassen und Abmahnkostenerstattung erklären.

Einzelheiten hierzu finden Sie auf unserer Internetseite unter

http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/verzichtserklaerung-nach-abmahnung-der-carola-gonzalez-heine-apotheke-blankenese.html

Natürlich stehen wir Ihnen für Rückfragen auch gern persönlich oder telefonisch zur Verfügung – rufen Sie uns einfach unverbindlich an....

Ihr

Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt
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