Einstweilige Verfügung der Body Point Products GmbH durch Sandhage Rechtsanwälte

Abmahnung
21.05.2013409 Mal gelesen
Die Düsseldorfer Firma Body Point Products GmbH lässt nach Abmahnung durch ihre in Berlin ansässigen Rechtsanwälte Sandhage eine einstweilige Verfügung beantragen

Aus gegebenem Anlass weisen wir die Betroffenen nochmals darauf hin, dass die Firma Body Point Products GmbH, Düsseldorf,– jeweils nach erfolgloser Abmahnung – in zwei uns bekannten Fällen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat stellen und sich dabei durch die Sandhage Rechtsanwälte, Berlin, hat vertreten lassen.

Wir haben erhebliche Zweifel an der Berechtigung und Begründetheit der zahlreichen Abmahnungen, die die Firma Body Point Products GmbH in den vergangenen Wochen hat aussprechen lassen. Die uns jetzt vorliegenden einstweiligen Verfügungen haben die Zweifel verstärkt.

Gleichwohl ist allen Betroffenen nach wie vor zu empfehlen, die Abmahnungen und erst Recht die einstweiligen Verfügungen der Body Point Products GmbH, vertreten durch Rechtsanwältin Katrin Sandhage und Rechtsanwalt Gereon Sandhage, nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Allerdings ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass die Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen durch die zuständigen Landgerichte lediglich summarisch geprüft und sodann ohne mündliche Verhandlung erlassen werden.

Erst im Rechtsmittelverfahren kommt der Abgemahnte zu Wort und kann beispielsweise im Rahmen seines Widerspruchs gegen die einstweilige Verfügung begründen, dass und welche Zweifel an der einstweiligen Verfügung bestehen. Anschließend werden sich die Sandhage Rechtsanwälte für die Firma Body Point Products GmbH rechtfertigen müssen. Ist der Widerspruch erfolgreich, wird die einstweilige Verfügung aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag der Sandhage Rechtsanwälte zurückgewiesen. Die Firma Body Point Products GmbH hätte dann ebenfalls sämtliche Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Zur Vermeidung unnötiger Kosten und Risken sowie von Rechtsnachteilen wenden Sie sich als Abgemahnter daher bitte dringend an einen Fachanwalt für den gewerblichen Rechtsschutz.

Über Neuigkeiten berichten wir unter

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und stehen Ihnen natürlich auch für Rückfragen gern persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

Lernen Sie uns einfach unverbindlich kennen...


Ihr

Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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