Das Ravensburger-Spiel Memory® im Streit mit dem Markenrecht und der digitalen Welt

Das Ravensburger-Spiel Memory® im Streit mit dem Markenrecht und der digitalen Welt
20.11.20121222 Mal gelesen
„Fragt man jemanden nach dem typischen Ravensburger-Spiel, so bekommt man nur eine Antwort: memory®.“ Die Ravensburger AG als Inhaber der Wortmarke Memory.

"Fragt man jemanden nach dem typischen Ravensburger-Spiel, so bekommt man nur eine Antwort: memory®. "

Mit diesen Worten beginnt die Website des weltbekannten Klassikers unter den Gedächtnisspielen. Dabei fällt einem kundigen Leser auf, dass dem Wort Memory nie das umkreiste R weicht, welches erkennen lassen soll, dass es sich hier um eine geschützte Wortmarke handelt.

Die Zeit der Brettspiele scheint zunehmend der heutigen digitalen App-Generation gewichen. Spiele finden zunehmend in der digitalen Parallelwelt ihre Umsetzungen, aber auch ihre Nachahmungen. Bei den unzähligen Applikationen der diversen Markets erfahren unter anderem Gedächtnisspiele einen hohen Absatz bei Jung und Alt. Demnach stößt man auf der Suche nach dem Spiele-Klassiker, z.B. bei dem Google eigenen App-Market Google Play, auf mindestens 1000 Suchergebnisse.

Nun scheint es die Ravensburger AG als Inhaber der Wortmarke Memory darauf angelegt zu haben, das ihnen zustehende Erbe in die Generation der Apps zu retten. So hat der seit 1883 bestehende schwäbische Spiele-Hersteller im November 2001 Apple abgemahnt mit dem Ziel, alle Apps, die den Beinamen Memory tragen, aus dem iOS App Store zu verbannen. Die dadurch aufgeworfene rechtliche Schwierigkeit bestand darin, dass Memory als gängige Vokabel der englischen Sprache als solche im englischsprachigen Raum nicht geschützt ist. Es handelt sich im markenrechtlichen Sinne um einen "generischen" Ausdruck, der nur in Ausnahmefällen schutzfähig  ist. Man stelle sich vor es gäbe in Deutschland die Marke Kaffee® oder anlehnend an Memory, die Marke Gedächtnis®. Dieser Argumentation ist auch Apple gefolgt sowie mit der Begründung, es bereite "unglaubliche Anstrengungen bei einer weltweit agierenden Plattform", das Verlangen von Ravensburger in allen Teilen der Erde durchzusetzen, in dem die Marke Schutz erfährt.

Im Januar 2012 soll es dann Berichten zufolge zu einer außergerichtlichen Einigung gekommen sein, über dessen Inhalt bislang nichts nach außen gedrungen ist.

Nun aber tut sich was: Nach Berichten der Spiele-Plattform Gamasutra, hat Apple in den vergangenen Tagen mehrere iOS Spiele-Entwickler angewiesen, ihre Apps umzubenennen. Es handelte sich in den bestätigten Fällen jeweils um einzelne der zahlreichen Gedächtnisspiele mit dem Beinamen Memory.

Fazit:

Es gibt oftmals Fälle, in denen scheinbar nicht eintragungsfähige Begriffe markenrechtlich geschützt sind. Dies kann nur durch eine Markenrecherche überprüft werden.

Einfache Markenrecherchen vor der Markteinführung eines Produktes oder einer Dienstleistung können markenrechtliche Konflikte der vorliegenden Art in den meisten Fällen verhindern. Die Mühe lohnt sich.