Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. vertreten durch den Vorstand mahnt ab - Was wir davon halten

Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. vertreten durch den Vorstand mahnt ab - Was wir davon halten
16.05.20113700 Mal gelesen
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V., vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Huber (zuvor bis Juli 2011 Dr. Christian Spannbrucker), Am Kripp 10, 82291 Mammendorf spricht Abmahnungen im eigenen Namen aus. Darf er das eigentlich?

Der Verein ist jedenfalls in der Liste qualifizierter Einrichtungen gemäß § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) - Stand: 15. Februar 2011 - unter der laufenden Nummer 58 aufgenommen. Der Satzungszweck gemäß § 4 Absatz 2 UKlaG lautet:

"Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern durch Aufklärung und Beratung; zur Führung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt (vgl. § 2 Absatz 1 der Satzung)."

Die Abmahnungen sind wie folgt aufgebaut:

Nach einem kurzen Hinweis auf das Unterlassungsklagengesetz folgt der Vorwurf gefolgt von der Aufforderung eine Unterlassungserklärung abzugeben und die dem Verein entstandenen Kosten zu bezahlen. Es ist bemerkenswert, wie allgemein der Vorwurf ausgeführt wird. Es heißt in der Abmahnung

"In den von Ihnen verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden Sie dabei die nachfolgende unzulässige Klausel, sowie eine unzutreffende Belehrung zu den Widerrufsfolgen"

In der vorliegenden Abmahnung wurden sodann die kompletten Widerrufsfolgen abgedruckt und nicht etwa nur die monierte Passage. Es ist auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung mit dabei. Der Abgemahnte soll darin verpflichten, "folgende Klauseln" zu verwenden. Hier werden erneut die kompletten Widerrufsfolgen abgedruckt. Negativ fällt weiter auf, dass der Abgemahnte auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs verzichten soll. Es ist übrigens nach Ansicht des Bundesgerichtshofes ein Indiz für einen Missbrauch, einen Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs zu fordern (BGHZ 121, 13, 19 f.). 5.001 EUR soll im Falle einer Zuwiderhandlung gezahlt werden.

Für seine Tätigkeit macht der Verein einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 232,05 € brutto geltend.

 

Fazit:
Vorsicht, Vorsicht und nochmals Vorsicht !Augen auf VOR Unterzeichnung einer solch extrem weit gefassten Unterlassungserklärung !!!

Unterzeichnen Sie diese Erklärung, dann - so behaupte ich - sind die Probleme vorprogrammiert. Sie können sich selbstverständlich aus freien Stücken dazu verpflichten, die amtliche Musterwiderrufsbelehrung nicht mehr zu verwenden und im Falle einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Aber wäre dies auch in Ihrem Interesse?

Das kann ich mir kaum vorstellen. Aus meiner Sicht stellt es sich eher so dar, als würde hier vom Verein ganz bewusst eine extrem weite Unterlassungserklärung gefordert, um im Anschluss Vertragsstrafenansprüche geltend machen zu können, die dann in die Vereinkasse fließen. Auch fällt auf, dass nur "sichere Verstöße" abgemahnt werden. Das Kostenrisiko für den Verein ist bei der Verfolgung gleich Null.

Es bleibt abzuwarten, wie lange der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V., vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Huber (zuvor bis Juli 2011 Dr. Christian Spannbrucker) noch in die Liste qualifizierter Einrichtungen eingetragen ist. Es wäre jedenfalls nicht der erste Verein, der wieder aus der Liste gestrichen wird.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter http://www.abmahnberatung.de

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Wir beraten Betroffene, die unter anderem von den nachfolgenden Kanzleien eine Abmahnung oder Zahlungsaufforderung erhalten haben. Durch Anklicken des jeweiligen Links erhalten Sie nähere Informationen zu den einzelnen Kanzleien, Auftraggebern und Abmahnungen:

  • Auffenberg (Stefan Auffenberg) 
  • APW Auffenberg Petzold Witte
  • Baek Law
  • Baumgarten Brandt
  • Baumgärtner (Daniel Baumgärtner)
  • Berners & Coll.
  • Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe
  • Bohry (Viktor Bohry)
  • Braune & Partner
  • C-S-R (Christoph Schmietenknop)
  • Denecke von Haxthausen
  • Diesselhorst von Lojewski
  • Espey (Klaus Peter Espey)
  • Estel Feise
  • FAREDS
  • Graf von Westphalen
  • Himmelmann Pohlmann
  • Hoffmann
  • IT-Recht Kanzlei
  • Jacobs Höfer
  • JuS Schloms
  • Knebel Kreutzberger Effler
  • Kornmeier
  • Kruse (Doreen Kruse)
  • KSP Seegers Frankenheim
  • Lichtenstein Körner & Partner
  • Lihl (Christopher Lihl)
  • Lockowandt (Frank Lockowandt)
  • Meier (Marcus Meier)
  • Meissner & Meissner
  • Negele Zimmel Greuter Beller
  • Nümann Lang
  • Rasch
  • Reichelt Klute Aßmann
  • Rosenow Tiemann
  • Sagsöz Euskirchen
  • Sandhage
  • Sasse & Partner
  • Schalast & Partner
  • Schiek (Marko Schiek)
  • Schroeder (Lutz Schroeder)
  • Schulenberg Schenk
  • Schutt Waetke
  • SKW Schwarz
  • Spiske Maisch
  • Urmann & Collegen / U C / U C
  • Volke2.0 
  • Vorwerg Sommer
  • Waldorf Frommer
  • Wettbewerbszentrale
  • Winterstein
  • Zimmermann Decker