Streaming-Abmahnung wegen cuevana.tv oder Popcorn Time

Streaming-Abmahnung wegen cuevana.tv oder Popcorn Time
18.05.20144799 Mal gelesen
Derzeit berichten viele Onlinemedien über die neue Abmahngefahren von sogenannten Streaming-Programmen oder Streaming-Apps, die beim Nutzer den Anschein erwecken, es handele sich lediglich um eine Videofunktion - dahinter steckt jedoch eine abmahnfähige Technologie.

Wer derzeit Post von Abmahnkanzleien bekommt, und selbst aber sicher ist, nie Filesharing (z.B. über Torrent) getätigt zu haben, der sollte jetzt weiterlesen. Einige Streaming-Apps wie cuevana.tv oder Popcorn Time mögen vordergründig daherkommen wie die üblichen Videoportale (youtube.com), sind aber gänzlich anders programmiert. Bei cuevana.tv und Popcorn Time handelt es sich nicht um reine Streamingprogramme!

Abmahnung wegen Streaming möglich?

Grundsätzlich ist es beim Streaming so, dass der Zuschauer die (meistens?) illegal hochgeladene Mediendatei ja "nur anschaut", also nicht Uploader ist, und daher auch nicht urheberrechtlich belangt werden kann. Zwar herrscht ein rechtswissenschaftlicher Streit darüber, ob das normale Streaming nicht auch eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes darstellt - denn beim Zuschauen wird im Arbeitsspeicher des Rechners (Cache) immer auch das Werk zwischengespeichert. Insofern ist es nicht ganz abwegig, auch wegen normalen Streamings abzumahnen. Hierzu haben sich die großen Abmahnkanzleien (Waldorf Frommer, Daniel Sebastian etc.) aber noch nicht durchgerungen, auch deshalb, weil die Rechtslage nicht eindeutig ist.

Cuevana.tv und Popcorn Time funktionieren anders!

Allerdings handelt es sich bei den genannten Diensten nicht um reine Videoportale wie youtube.com! Bei cuevana.tv oder Popcorn Time scheint es für den Nutzer so zu sein, als schaue er nur das Video als Stream - tatsächlich aber, und leider auch uneinsehbar für den Nutzer, agiert der Zuschauer gleichzeitig auch als Uploader. Es handelt sich also um eine Variante des Torrents, bei der gleichzeitig gedownloaded und upgeloadet wird. Hier hat sich der Nutzer also urheberrechtlich abmahnfähig verhalten - es folgen nun Abmahnungen! Weitere Informationen zum Thema Abmahnung durch Streaming.

Kostenlose Anwaltshotline nutzen!

Wer also eine Abmahnung wegen des Streamings über diese oder ähnliche Dienste von Waldorf Frommer, Daniel Sebastian oder einer anderen Kanzlei erhält, sollte schnellstmöglich Kontakt zu einem Anwalt für Urheberrecht/IT-Recht aufnehmen. Keinesfalls sollte die Abmahnung ignoriert werden. Auch voreiliges Bezahlen der geforderten Geldsumme oder das blinde Unterschreiben von Unterlassungserklärungen können gravierende Nachteile auslösen. Uns können Sie in diesen Fragen kostenlos anrufen: 0800 / 100 41 04 oder uns im Live-Chat unter www.recht-freundlich.de besuchen!

Interessante Informationen:

http://www.recht-freundlich.de/streaming-was-ist-legal

http://www.recht-freundlich.de/illegaler-download-abmahnung-erhalten-popcorn-time-und-cuevana-tv-sind-gefaehrlich