Wann ist die VOB/B wirksam vereinbart?

Bauverordnung Immobilien
06.03.20092442 Mal gelesen
Reicht der bloße Hinweis im Vertrag auf die Regelungen der VOB/B aus, wenn der Auftraggeber - ein Privatmann - von einem Architekten beraten wird?
 
Nein, es sei denn der Auftraggeber hat Kenntnis von den Regeln der VOB oder er wird bei Vertragsschluss durch eine fachkundige Person - etwa durch einen Architekten - vertreten. Dann muss der Architekt natürlich Kenntnis von der Regelung der VOB haben. Weiterhin muss er die Partei bei Vertragsschluss vertreten, d. h. er muss Verhandlungsführer für den Auftraggeber gewesen sein. War er das nicht, ist die VOB/B nicht wirksam mit einem Privatmann vereinbart worden.
 
OLG Brandenburg, Az. 12 U 45/06 v. 06.03.2008