„Ewiges“ Widerspruchsrecht bei Vorsorge Lebensversicherung ?

„Ewiges“ Widerspruchsrecht bei Vorsorge Lebensversicherung ?
31.01.2017187 Mal gelesen
Auch die Vorsorge Lebensversicherung könnte vielen Kunden den Vorteil des "ewigen" Widerspruchsrechts gewähren müssen. Weitere Informationen bietet Werdermann | von Rüden.

Vorsorge Lebensversicherung muss langjährigen Kunden Vorteil zugestehen

Das sogenannte "ewige" Widerspruchsrecht macht auch vor der Vorsorge Lebensversicherung nicht Halt. Der Finanzdienstleister könnte diesen Vorteil zahlreichen Kunden zugestehen müssen. Betroffen sind Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 einen Versicherungsvertrag bei der Vorsorge Lebensversicherung unterzeichnet haben.

Hinter dem Zusatz "ewig" verbergen sich einige Möglichkeiten. Primär geht es um die Berechtigung, das Widerspruchsrecht gegenüber der Lebensversicherung auch Jahre später auszuüben. Das ist beachtenswert, da dieses Recht im Normalfall auf wenige Wochen nach Vertragsschluss befristet ist. Durch Fehler seitens der Vorsorge Lebensversicherung setzte die Frist des Widerspruchsrechts aber häufig gar nicht ein. Somit kann noch heute der Widerspruch ausgeübt werden.

Rechtsvorteil "ewiges" Widerspruchsrecht - was bringt das?

Die Berechtigung zum späten oder "ewigen" Widerspruch stört die Versicherungen. Denn mittels Widerspruchsrecht können sich die Kunden ohne weiteres von ihrem Versicherungsvertrag lösen. Das ist ein Vorteil, weil die alten Tarife der Versicherer wie der Vorsorge Lebensversicherungen aus heutiger Sicht überteuert und ineffizient erscheinen. Die Maßstäbe, die im Zeitraum zwischen 1994 und 2007 galten, sind längst überholt und der Finanzmarkt erfordert andere und vielseitigere Geldanlagen. Altverträge spielen Geld in die Kassen der Finanzdienstleister, sind für die Kunden jedoch eine teure Last. Der "ewige" Widerspruch dient einer Trennung davon, zu der Finanzexperten momentan raten.

Widerspruch statt Kündigung bei Vorsorge Lebensversicherung

Stets haben und hatten die Kunden der Vorsorge Lebensversicherung die Option, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Ein Widerspruch ist demgegenüber jedoch die bessere Alternative. Festzumachen ist das an den Rechtsfolgen: Beim Widerspruch wird der gesamte Versicherungsvertrag rückabgewickelt. Die Vorsorge Lebensversicherung muss alle eingezahlten Beiträge an den Kunden auszahlen.

Bei einer Kündigung ist dies anders. Der Versicherte erhält lediglich den sogenannten Rückkaufswert zurück. Der Rückkaufswert ist nur ein (meist geringer) Anteil der angesparten Summe. Mit einer Kündigung ist demnach ein gewisser Verlust verbunden, der beim Widerspruch ausbleibt.

Vorsorge Lebensversicherung begründet Rechtsvorteil selbstverschuldet

Um zum "ewigen" Widerspruch berechtigt zu sein, bedarf es zunächst einer konkreten Voraussetzung: Die Vorsorge Lebensversicherung (oder der jeweilige Finanzdienstleister) muss bei Vertragsschluss eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung genutzt haben.

Mit der Widerspruchsbelehrung kommt die Lebensversicherung ihrer Pflicht nach, den Kunden über dessen Recht zu informieren. Um sicherzustellen, dass auch juristische Laien in vollem Umfang aufgeklärt sind, müssen die Belehrungen ein gewisses Maß an Deutlichkeit und Verständlichkeit aufbringen. Diesem sogenannten Deutlichkeitsgebot ist die Vorsorge Lebensversicherung in diversen Fällen jedoch nicht hinreichend gerecht geworden. So fehlte teilweise eine ausreichende drucktechnische Hervorhebung der Belehrung. Der Bundesgerichtshof hat darin einen Fehler gesehen und die Berechtigung zum "ewigen" Widerspruch bejaht.

Werdermann | von Rüden prüft Voraussetzung für Widerspruch kostenlos!

Nichtsdestotrotz bedarf jeder Einzelfall einer genauen Prüfung. Individuelle Komponenten könnten Einfluss auf das Widerspruchsrecht haben. Deswegen ist es zwingend erforderlich, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Unsere erfahrenen Juristen von Werdermann | von Rüden bieten allen Betroffenen eine kostenlose Erstprüfung des Sachverhalts an. Lassen Sie Ihr Recht nicht ungenutzt und legen Sie Ihr Geld endlich zielführend und sinnvoll an.

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

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