Altdarlehen widerrufen und Geld sparen

Altdarlehen widerrufen und Geld sparen
30.10.2016303 Mal gelesen
Tausende Verbraucher können weiterhin den Widerrufsjoker ausüben und dabei enorm viel Geld sparen! Kontaktieren Sie unsere Experten der Kanzlei Werdermann I von Rüden, um diesen erfolgreich auszuüben!

Widerrufsjoker bereitet Banken Sorgen

Auch nach dem Fristablauf am 21.06.2016 befinden sich weiterhin viele Verbraucher in einer vorteilhaften Position da diese weiterhin den "ewigen" Widerruf ausüben können. Dies führt jedoch nicht zu Begeisterung bei den Banken und Sparkassen, da diese sich seit dem Fristablauf über mehr Rechtssicherheit gefreut hätten. Grund dafür ist, dass die Kreditnehmer bei Abschluss eines Verbraucherdarlehens nicht an die normalerwiese geltende gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen gebunden sind, wenn das in den Vertragsschluss eingebundene Kreditinstitut eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. In diesem Fall beginnt aufgrund einer gesetzlichen Regelung die 14-tägige Widerrufsfrist von 14 Tagen nie an zu laufen, weswegen falsch belehrte Verbraucher auch noch Jahre nach Vertragsabschluss den Widerruf ausüben können. Diese Regelung wurde jedoch durch eine Gesetzesnovelle Anfang des Jahres drastisch eingeschränkt. Nunmehr können alle zwischen den Jahren 2002 und Mitte 2010 abgeschlossenen Verbraucherdarlehen seit dem 21. Juni diesen Jahres nicht mehr widerrufen werden. Alle im Zeitraum zwischen Mitte Juni 2010 und Anfang 2016 aufgenommen Verbraucherdarlehen unterfallen jedoch nicht der jüngst in Kraft getretenen Gesetzesnovelle. Diese Verträge sind somit weiterhin "ewig" widerrufbar, sofern diese eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten.

Altdarlehen widerrufen - Geld sparen

Der Widerruf von Altdarlehen, birgt für den Verbraucher die Möglichkeit, sehr viel Geld zu sparen.Nach der Ausübung des Widerrufes ergibt sich als unmittelbare Rechtsfolge die Rückabwicklung des betroffenen Darlehensvertrages.Das bedeutet, dass sich beide - in den Vertragsschluss involvierte - Partien gegenseitig alles, was diese innerhalb des Vertragsverhältnisses geleistet haben, zurückerstatten. Demnach erhält die Bank die vollständige Darlehenssumme zurück, während dem Kunden die gezahlten Raten und Zinsen zustehen. Um den aus dem Rückgewährschuldverhältnis entstehenden Pflichten nachzukommen, muss der Verbraucher in den meisten Fällen nun ein neues Darlehen aufnehmen, also eine klassische Umschuldung vornehmen. Der Vorteil der Umschuldung lässt sich an zweierlei Faktoren festmachen: Zum einem ist die sog. Vorfälligkeitsentschädigung, die regelmäßig bei Kündigungen anfällt, nicht zu zahlen. Diese macht eine Umschuldung in anderen Fällen regelmäßig wirtschaftlich sinnlos. Entfällt sie aber, können Verbraucher durch einen Wechsel auf einen neuen Kredit mit den heutzutage besonders niedrigen Zinsen sehr viel Geld sparen. Dieses Konstrukt wird im Volksmund auch als "Widerrufsjoker" bezeichnet.

Banken verspielen Vertrauensschutz

Viele von den Banken und Sparkassen verwendete Widerrufsbelehrungen weichen von den gesetzlichen Vorgaben ab, weswegen dem betroffenen Kreditinstitut jegliche Fehler der abweichenden Widerrufsbelehrung zuzurechnen sind. Denn grundsätzlich gilt das Vertrauen in die Richtigkeit der Widerrufsbelehrung - also der Vertrauensschutz - nur so lange, wie das belehrende Kreditinstitut die Belehrung auch unverändert übernimmt. Viele Kreditinstitute weichen jedoch von dem gesetzlich vorgegebenen Muster bei der Belehrung über die Widerrufsfrist ab. Oftmals wird gegenüber dem Verbraucher die Frist mit dem Wort "frühestens" bestimmt. Jedoch ist der Kreditnehmer durch diese sehr vage Formulierung nicht in der Lage, den Beginn der Widerrufsfrist eindeutig und präzise zu bestimmen. Denn dieser weiß nicht, an welche weiteren Bedingungen der Lauf der Frist geknüpft ist. Die Widerrufsbelehrung entspricht aufgrund dessen nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden bieten äußerst professionellen Service

Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet Verbrauchern, die einen Immobiliendarlehensvertrag abgeschlossen haben, auch nach dem 21.06.2016 als besonderen Service eine kostenlose Erstberatung, wenn diese über einen Widerruf ihres Darlehensvertrages nachdenken. Die insbesondere auf den Bereich des Widerrufes von Verbraucherdarlehen spezialisierten Anwälte erarbeiten Ihnen einen individuellen, auf den jeweiligen Fall abgestimmten Lösungsvorschlag. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

 Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!