Muss ein gewerblicher Verkäufer seinen Kunden im Falle der Ausübung des Widerrufsrechtes auch die Kosten der Hinsendung erstatten?

Verbraucherschutz
02.02.20101377 Mal gelesen
Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, dann stellt sich immer wieder für den Verkäufer die Frage, welche Kosten er dem Kunden eigentlich erstatten muss. Der Kunde wiederum fragt sich, was er alles erstattet bekommt. Gerade die Frage nach der Erstattung der Hinsendekosten, scheint nicht bekannt zu sein. In der Praxis scheinen Verkäufer Ihren Kunden diesen Betrag jedenfalls nicht immer von sich aus zu erstatten. Ist der Kunde "hartnäckig" wird aber meist doch gezahlt. Zahlt sich Hartnäckigkeit aus? Müssen auch die Hinsendekosten vom Verkäufer erstattet werden, oder bleibt der Kunde hierauf sitzen?



Die Erstattung der Hinsendekosten ergibt sich bereits aus dem Hinweis:

"Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren."

Zahlungen, die der Verkäufer von seinen Kunden erhält, stellen eine Leistung iSd. § 346 Abs. 1 BGB dar. Diese Leistung ist im Widerrufsfall zurückzugewähren. Da der Kunde grundsätzlich einen Gesamtbetrag an den Verkäufer zahlt, geht er aufgrund vorstehender Formulierung auch davon aus, dass er diese Zahlung im Widerrufsfall vollständig vom Verkäufer zurückerhält.

Die Hinsendekosten sind also zu erstatten.

vgl. Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 5.9.2007, Az.: 15 U 226/06; Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 28.11.2001, Az.: 9 U 148/01


Fazit:
Da diese Rechtslage vielen Verbrauchern offensichtlich nicht bekannt ist, verlangen Sie nur sehr selten vom Verkäufer auch die Kosten der Hinsendung erstattet.

Verbraucher sollten genau schauen, ob Sie überhaupt vom Verkäufer eine Widerrufs- oder Rückgabebelehrung erhalten haben. Ist das nämlich nicht der Fall, dann kann der Kaufvertrag unter Umständen auch noch nach Monaten widerrufen werden.

Verkäufer wiederum sollten alles tun, damit die Widerrufsfrist schnell zu laufen beginnt. Ansonsten sind Auseinandersetzungen mit Kunden vorprogrammiert.


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