Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Frau Lydia Teiz erhalten ?

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Frau Lydia Teiz erhalten ?
09.08.2016239 Mal gelesen
Uns liegt derzeit mal wieder eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Lydia Teiz, Römerstraße 17, 74706 Osterburken, vor, welche durch die von ihr mandatierten Rechtsanwälte Reinhart | Kober | Großinski unter dem 08.08.2016 ausgesprochen worden ist. Worum geht es ?

Mit ihrer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung lässt Frau Lydia Teiz das Angebot eines Mitbewerbers im Bereich Angelbedarf auf der Verkaufsplattform eBay rügen. Frau Lydia Teiz rügt in dem streitgegenständlichen Angebot des Mitbewerbers einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) sowie eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.

Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die der Abmahnung von Frau Lydia Teiz als Formulierungsvorschlag beigefügt ist und eine starre Vertragsstrafe von 5.100,- € "für jeden Fall zukünftiger schuldhafter Zuwiderhandlungen" vorsieht, wird noch die Erstattung von Frau Teiz entstandenener Anwaltskosten in Höhe von 480,20 € gefordert.

Abmahnung von Frau Lydia Teiz erhalten ?

Lassen Sie sich beraten ! Die Abgabe einer für Sie nachteiligen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung birgt Risiken ungeahnten Ausmaßes. Oft kann eine Risikominimierung erreicht werden, indem eine ausschließlich auf den Kernvorwurf konkretisierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird, zu deren Annahme der Abmahner verpflichtet ist.

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