Abgasskandal: Gericht gibt „Startschuss“ für das Aktionärsmusterverfahren

Abgasskandal: Gericht gibt „Startschuss“ für das Aktionärsmusterverfahren
09.08.2016191 Mal gelesen
09.08.2016 - Gestern ebnete das zuständige Landgericht mit einem sogenannten Vorlagebeschluss den Weg für das VW-Kapitalanlegermusterfahren (KapMuG).

Die Braunschweiger Richter legten dem Oberlandesgericht (OLG) relevante Tatsachen- und Rechtsfragen zur Feststellung vor, die im Zusammenhang mit den bereits anhängigen Aktionärsklagen zum Abgasskandal stehen. Derzeit sind beim Landgericht bereits 170 Einzelklagen eingegangen, dessen Inhalte nun im Musterprozess zusammengefasst werden.

In einem weiteren Schritt werden zunächst die führenden Musterkläger festgelegt, anschließend wird das OLG das Musterverfahren im Klageregister des elektronischen Bundesanzeigers öffentlich bekannt geben. Erst dann können sich weitere geschädigte Aktionäre zu diesem Sammelverfahren ,anmelden'. Die Richter vom Landgericht Braunschweig gehen jedoch mit Verweis auf den besonderen Umfang des Verfahrens davon aus, dass die Eröffnung "frühestens" gegen Ende des Jahres stattfinden werde.

Wie gehen betroffene VW-Aktionäre am besten vor?

Die Kanzlei baum reiter & collegen rät geschädigten Aktionären vor diesem Hintergrund zur Einreichung einer individuellen Klage bis zum 18. September 2016. Aufgrund der unklaren Gesetzeslage können Schadensersatzansprüche bereits zu diesem Zeitpunkt und somit vor Eröffnung des Musterverfahrens verjähren. Eine sichere Hemmung der Verjährung kann nur durch Klageerhebung erfolgen. 

Gerne beraten wir Sie einzelfallbezogen und individuell über die komplexe Verjährungsproblematik. Eine individuelle Klage hat ein höheres Kostenrisiko zur Folge. Soweit Anleger rechtsschutzversichert sind, werden wir bei Ihrer Versicherung eine entsprechende Deckungsanfrage stellen. Ansonsten teilen wir Ihnen bei Interesse gerne die Höhe des Kostenrisikos mit.