Unterhaltsanspruch unverheirateter Mütter
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In zwei aktuellen Urteilen hat der Bundesgerichtshof den Unterhaltsanspruch unverheirateter Mütter ausgedehnt, ihm aber auch Grenzen gesetzt.
Nicht nur der Gesetzgeber hat den Unterhaltsanspruch unverheirateter Mütter immer mehr dem von geschiedenen Müttern angepasst, auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in zwei neuen Urteilen in dieser Richtung festgelegt.
Unterhalt auch nach Ehebruch
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Ein Ehepartner ist dem anderen auch dann zum Unterhalt verpflichtet, wenn dieser sich treulos verhalten hat, sofern der Unterhalt dem Wohl gemeinsamer Kinder dient.
Ehebruch führt nicht zwangsläufig zum Verlust des Anspruchs auf Trennungsunterhalt - vorausgesetzt, der treulose Ehepartner betreut die gemeinsamen Kinder und ist deswegen auf den Unterhalt angewiesen.