Unfallversicherungsrecht

Unfallversicherungsrecht

Die gesetzliche Unfallversicherung ist im SGB VII geregelt. Die Streitigkeiten aus dem Bereich der Unfallversicherung gehen überwiegend um die Anerkennung eines Versicherungsfalls und die Leistungen, die aufgrund eines Versicherungsfalls zu gewähren sind. Daneben gibt es aber auch die private Unfallversicherung. Diese sichert die Unfälle ab, welche in der Freizeit, entweder zu Hause oder beim Sport geschehen. Ein schwerer Unfall zieht oftmals anhaltende gesundheitliche oder finanzielle Folgen nach sich. Umso erfreulicher, wenn die Unfallversicherung ohne großes „Tamtam“ für die Kosten einspringt. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie an einen Rechtbeistand denken.

Fachartikel zum Thema: Unfallversicherungsrecht