Vertragswerk der Multi Advisor Fund I GbR unwirksam

Wirtschaft und Gewerbe
05.01.20102372 Mal gelesen

Die Multi Advisor Fund I und II GbR sind in den vergangenen Monaten gegen ihre Anleger vorgegangen und haben diese auf Zahlung rückständiger Einlagen verklagt. Das Landgericht Frankfurt am Main hat nunmehr angekündigt, eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR sogar im Urkundsprozess abzuweisen und ist hierbei der den betroffenen Anleger vertretenden Kanzlei Hünlein Rechtsanwälte gefolgt, dass das gesamte Vertragswerk einschließlich der Vertragsbedingungen sittenwidrig und damit rechtsunwirksam ist. Vor dem Hintergrund, dass die Multi Advisor Fund I und II GbR bundesweit gegen Anleger vorgehen, die die Ratenzahlungen eingestellt haben, dürfte das für den 12.02.2010 erwartete Urteil ein positives Signal für alle betroffenen Anleger sein.

Als Rechtsfolge der Unwirksamkeit der Beitrittserklärung bzw. des gesamten Vertragswerks haben betroffene Anleger zudem Anspruch auf vollständige Rückzahlung ihrer bereits geleisteten Einlagen ? zumeist einer Einmaleinlage kombiniert mit monatlichen Raten über 18, 25, 30 oder sogar 40 Jahre.

Anleger, die von der Multi Advisor Fund I oder II GbR auf Zahlung rückständiger Raten verklagt werden bzw. die ihrerseits Ansprüche auf Rückzahlung bereits geleisteter Einlagen geltend machen wollen, sollten sich dringend anwaltlich beraten lassen, um sich erfolgreich gegen Klagen zu wehren bzw. eigene Schadensersatz- und Rückzahlungsansprüche durchsetzen zu können. Hierfür wie ggf. auch weitergehende Informationen steht Ihnen die Kanzlei Hünlein Rechtsanwälte gern zur Verfügung.


Klaus Hünlein, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht