Abmahnung Markenrecht – Porsche AG die Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner mbB

Abmahnung Markenrecht – Porsche AG die Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner mbB
17.10.2016230 Mal gelesen
Sie haben eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten? Jetzt richtig handeln! Kanzlei Dr. Schenk

Aktuell mahnt die Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner mbB für die Porsche AG aus Stuttgart Markenrechtsverletzungen ab.

Gegenstand der Abmahnung ist der gewerbliche Verkauf von Blechschildern, auf denen die Wortmarke "Porsche" und/oder das Porsche-Wappen abgebildet sind.  

Gefordert werden in der Abmahnung von Porsche AG die Abgabe einer Unterlassungs- erklärung sowie Auskunft und Rechnungslegung. Insbesondere wird auch die Angabe von Lieferanten eingefordert. Die Auskunft dient der Schadensberechnung. Weiter wird die Vernichtung/Herausgabe der Waren gefordert.

Letztlich werden für die Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner mbB Abmahnkosten nach einem Streitwert von 130.000 EUR gefordert, was einem Betrag von netto 2194,90 € entspricht.

Wir empfehlen dringend einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung und Vertretung zu beauftragen. In keinem Fall können wir empfehlen einfach die Erklärung zu unterzeichnen.

Gerne helfen wir Ihnen! Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen.

Wir prüfen ob der Vorwurf berechtigt ist und zeigen Ihnen Verteidigungsstrategien auf.

Selbst wenn der Anspruch dem Grunde nach bestehen sollte, muss gut überlegt sein, ob und in welchem Umfang man eine Unterlassungserklärung abgibt.

Verstößt man gegen eine Unterlassungserklärung - die grds. ein Leben lang gilt - kommen hohe Vertragsstrafen auf den Betroffenen zu. Auch bei der meist geforderten Auskunftserteilung sollte sorgfältig gearbeitet werden. Letztlich ist zu prüfen, ob die Anwaltskosten in der Höhe berechtigt sind.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net