Lauterer Wettbewerb e.V. mahnt fehlende EAR-Registrierung ab

Lauterer Wettbewerb e.V. mahnt fehlende EAR-Registrierung ab
08.08.2016184 Mal gelesen
Der lauterer Wettbewerb e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, den lauteren Wettbewerb zu fördern. Der Verein mahnt aktuell wegen fehlender EAR-Registrierung beim Vertrieb von Beleuchtungskörpern ab. Vorwurf des Schreibens ist ein Wettbewerbsverstoß.

Was ist die Stiftung Elektro-Altgeräte Register?

Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (kurz EAR) wurde vom Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben betraut. Sie registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und organisiert die Bereitstellung von Sammelbehältern, sowie die Abholung von Altgeräten.

Warum mahnt der Lautere Wettbewerb e.V. ab?

Mit dem Abmahnschreiben rügt der lauterer Wettbewerb e.V. einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht in einem Online-Shop. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, in einem Onlineshop Beleuchtungskörper vertrieben und keine EAR-Registrierung vorgenommen zu haben.

Welche Forderungen stellt der Verein in der Abmahnung?

Vorrangig fordert der Verein in dem Schreiben die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren soll der Abgemahnte eine Kostenpauschale in Höhe von 185 Euro zahlen, sowie die Kosten für einen erfolgten Testkauf in Höhe von 260 Euro  übernehmen.

Was können sie bei Erhalt einer Abmahnung tun?

Wenn auch sie eine Abmahnung des Lauteren Wettbewerb e.V. erhalten haben, dann sollten sie diese keinesfalls ignorieren. Stattdessen ist es ratsam die folgenden vier Punkte zu berücksichtigen:

  1. Bleiben sie ruhig und verfallen sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben sie nichts und handeln sie nicht vorschnell. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann beim weiteren Vorgehen behilflich sein.

Falls sie rechtlichen Beistand benötigen, können sie sich gerne an uns von Werdermann und von Rüden wenden. Wir  beraten deutschlandweit und können Ihnen behilflich sein. Unsere Anwälte stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen ihnen eine optimale Lösung für ihr Problem zu finden. Hierfür können sie auch unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Teilen sie uns Ihr Anliegen einfach und unkompliziert per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mit oder kontaktieren sie uns telefonisch unter  030 - 965 356 2929.