Widerruf von Darlehen: Vorsicht beim Ende der Widerrufsfrist

Widerruf von Darlehen: Vorsicht beim Ende der Widerrufsfrist
25.05.2016192 Mal gelesen
Der Widerruf eines zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehens muss spätestens am 21. Juni um 0 Uhr bei der zuständigen Bank eingehen. „Vorsicht mit dem Datum“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Zwar läuft die Widerrufsfrist für diese Altverträge offiziell am 21. Juni um 0 Uhr ab. "Es kann aber niemand davon ausgehen, dass bei Banken oder Sparkassen nach Dienstschluss noch der Briefkasten oder das Postfach geleert wird und schon gar nicht, dass noch eine Eingangsbestätigung erfolgt. Wer sein Darlehen noch widerrufen möchte, sollte dafür sorgen, dass der Widerruf spätestens am 20. Juni zu den üblichen Leerungszeiten beim Kreditinstitut landet. Besser noch einige Tage früher. Ansonsten laufen die Verbraucher Gefahr, dass der Widerruf erst nach Fristende die Bank erreicht. Und dann ist es zu spät", so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Zu beachten ist außerdem, dass der 20. Juni ein Montag ist und am Wochenende nicht alle Briefkästen von der Post geleert werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte den Widerruf spätestens in der 24. Kalenderwoche erklären. Wichtig ist auch, auf eine Eingangsbestätigung durch die Bank zu achten. Auch wenn die Zeit für den Widerrufsjoker langsam abläuft, reicht sie noch, um den Darlehenswiderruf zu erklären. "Und das kann sich auf jeden Fall lohnen. Je nach Höhe des Darlehens und der Zinskonditionen können durch den Widerruf Beträge im fünfstelligen Bereich eingespart werden", erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Voraussetzung für den Widerruf ist, dass die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Dies ist zumeist schon bei geringfügigen Abweichungen von der Musterbelehrung der Fall. In der Konsequenz wurde dadurch die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt und das Darlehen lässt sich auch heute noch widerrufen. Da es für den Verbraucher nicht leicht zu erkennen ist, ob die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Darlehenswiderruf vorliegen, bietet die Kanzlei Cäsar-Preller eine kostenlose Überprüfung der Widerrufsbelehrung an.

 

Mehr Informationen: http://www.der-widerruf.de/

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

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