BGH: Pudel verletzt Markenrecht des Pumas

BGH: Pudel verletzt Markenrecht des Pumas
22.04.2015138 Mal gelesen
In der Natur dürfte ein Pudel gegen einen Puma kaum eine Chance haben. Und auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zog er den Kürzeren.

Der u.a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat entschied mit Urteil vom 2. April 2015, dass der bekannte Sportartikelherstellen Puma die Löschung einer Marke verlangen kann, die sich - wenn auch in Form einer Parodie - an die eigene Marke anlehnt (I ZR 59/13).

 Ein Unternehmen hatte sich die Wort-Bildmarke Puma zu Nutze gemacht und ein ähnliches Logo sowie einen ähnlichen Schriftzug verwendet. Statt Puma hieß es Pudel. Dagegen hatte der Sportartikelhersteller wegen Verletzung seines Markenrechts geklagt. Nachdem er schon vor dem Landgericht Hamburg und Oberlandesgericht Hamburg Recht bekommen hatte, erkannte auch der BGH in letzter Instanz die Verletzung des Markenrechts.

"Interessant ist besonders die Urteilsbegründung", sagt Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei der bundesweit tätigen Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP. Denn demnach gehe die Ähnlichkeit nicht so weit, dass eine Verwechslungsgefahr bestünde. Aber die hohe Wertschätzung der bekannten Marke werde für eigene Zwecke ausgenutzt, um vom Bekanntheitsgrad und Erfolg der Marke zu profitieren. Daher könne die Löschung einer Marke auch dann verlangt werden, wenn die Ähnlichkeit so groß ist, dass sich die Marken gedanklich miteinander verknüpfen lassen. Dahinter stehe auch das Recht auf Kunst- oder Meinungsfreiheit, auf das sich die Beklagte berufen hatte, zurück.

"Die Rechtsprechung des BGH unterstreicht den großen Wert, den eine Marke für ein Unternehmen hat. Sie kann ein wesentlicher Bestandteil des unternehmerischen Erfolgs sein. Umso wichtiger ist es, dieses geistige Eigentum auch vor Dritten zu schützen, damit diese nicht unberechtigt an dem Erfolg der Marke partizipieren", so Rechtsanwalt Dr. Fleischer.

Bei Verletzungen des Markenrechts können unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Beim Eintrag einer Marke ins Register muss ebenso darauf geachtet werden, dass damit nicht die Rechte Dritter verletzt werden.

Mehr Informationen zum Markenrecht unter: http://www.rosepartner.de/rechtsberatung/markenrecht-urheberrecht/markenrecht.html

 

Dr. Bernd Fleischer

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

  

ROSE & PARTNER LLP.

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