Vorsicht vor Filesharing Abmahnung mit ZIP-Datei – Abzocke durch Betrüger

Vorsicht vor Filesharing Abmahnung mit ZIP-Datei – Abzocke durch Betrüger
03.02.2017164 Mal gelesen
Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing per E-Mail erhalten, sollten Sie aufpassen. Dies gilt besonders, wenn sich im Anhang eine ZIP-Datei befindet.

In dieser E-Mail geben die Absender an, dass es sich um eine Abmahnung wegen Filesharing handelt. Der Empfänger soll ein urheberrechtlich geschütztes Musikalbum oder einen Film heruntergeladen haben. Aus diesem Grund soll er eine Zahlung innerhalb einer extrem kurzen Frist leisten. Dann heißt es etwa: "Weitere Informationen finden Sie im angehängten ZIP-Dokument". Darunter findet sich dann häufig die Unterschrift einer bekannten Abmahnkanzlei wie Waldorf Frommer, Rasch oder Sasse.

Angebliche Filesharing Abmahnung: ZIP-Datei enthält Trojaner

Wer eine solche E-Mail in seinem Posteingang vorfindet, sollte die angehängte ZIP-Datei keinesfalls öffnen. Denn diese enthält einen Trojaner oder andere Malware. Vielmehr sollten Sie eine solche E-Mail sofort löschen. Denn es handelt sich hier um keine echte Abmahnung. Vielmehr wollen Betrüger Ihren Rechner ausspähen, um an Ihre persönlichen Daten zu gelangen.

Vorsicht bei allen Abmahnungen per E-Mail

Darüber hinaus sollten Sie bei allen Filesharing Abmahnungen vorsichtig sein, die Sie per E-Mail erhalten. Denn seriöse Kanzleien verschicken normalerweise ihre Abmahnungen mit der Post. Wenn in der E-Mail eine Kontoverbindung angegeben wird, sollten Sie nicht einfach bezahlen. Das gilt besonders, wenn die Zahlung etwa per Ukash oder an eine Bank im Ausland erfolgen soll. Ansonsten müssen Sie damit rechnen, dass Sie Ihr Geld nicht wiedersehen. Zahlreiche Betrüger machen sich die Filesharing Abmahnwelle zu nutzen. Diese verschleiern geschickt ihre Identität. Von daher können Rückzahlungsansprüche häufig nur schwierig durchgesetzt werden.

Gefälschte Filesharing Abmahnung mit der Post

Vereinzelt schicken Betrüger auch gefälschte Abmahnungen mit der Post. So ist das etwa bei einer Abmahnung, die angeblich von der Kanzlei Richter, Clemens, Falke Rechtsanwälte stammt. Diese Abmahn Kanzlei gibt es überhaupt nicht! Das Gleiche gilt für Abmahnungen der vermeintlichen "Kanzlei Schmidt"aus Berlin. Wenn Sie unsicher sind ob die erhaltene Filesharing Abmahnung "echt" ist, helfen wir Ihnen gerne weiter.