Abmahnung durch die Kanzlei Kurz Pfitzner Wolf im Auftrag der Global Standard Gemeinnützige GmbH wegen einer Markenrechtsverletzung bei Verwendung der

Abmahnung durch die Kanzlei Kurz Pfitzner Wolf im Auftrag der Global Standard Gemeinnützige GmbH wegen einer Markenrechtsverletzung bei Verwendung der
04.01.2016226 Mal gelesen
Die Kanzlei Kurz Pfitzner Wolf mahnt im Auftrag der Global Standard Gemeinnützige GmbH wegen einer Markenrechtsverletzung ab. Der Abgemahnte habe auf einer Internetseite mit der Bezeichnung „GOTS zertifizierter Stoff“ geworben, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein.

Zu Beginn des Abmahnschreibens geht die Kanzlei Kurz Pfitzner Wolf auf die geschützte Wortmarke "GOTS" (Global Organic Textile Standard) sowie eine dazugehörige Bildmarke (weißes Hemd auf rundem, grünem Hintergrund) ein, deren Inhaberin die Mandantin der Kanzlei ist. Ein Auszug aus dem Markenregister befindet sich am Anhang der Abmahnung.

Gerügt wird nun das Verhalten es Abgemahnten, auf einer Internetseite mit dem Titel "GOTS- zertifizierter Stoff" für ein Produkt geworben zu haben, ohne dass dieser Stoff eine entsprechende Zertifizierung aufwies oder die Einwilligung der Global Standard GmbH zur Nutzung der Wortmarke eingeholt worden wäre. Eine Verwendung der Wortmarke ohne Zustimmung der Rechteinhaberin sei somit markenrechtswidrig. Auch erwecke der Abgemahnte durch die Verwendung der Wortmarke den Eindruck, er selbst sei von der Global Standard GmbH zertifiziert worden, was eine irreführende Angabe im Wettbewerb darstelle und deshalb gemäß §§ 3, 5 UWG wettbewerbswidrig sei.

Gefordert werden deshalb die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Auskunft über die Art und das Ausmaß der bisherigen Nutzung der Wortmarke im Rahmen der Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs. Auch soll der Abgemahnte die Kosten für die anwaltliche Vertretung der Global Standard GmbH tragen. Unter Zugrundelegung eines Streitwertes von 100.000 EUR, dessen Zustandekommen nicht weiter erläutert wird, errechnet die Kanzlei Kurz Pfitzner Wolf einen Betrag von 1.973,90 EUR.

Wie sollten sie mit einer Abmahnung im Markenrecht umgehen?

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Abmahnungen gerade im Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht ein legitimes Mittel sind, um Rechtsverletzungen zu verfolgen. Aus diesem Grund sind Abmahnungen auch ernst zunehmen, das heißt es trifft Sie als Abgemahnten häufig die Pflicht, sich zu den Vorwürfen konstruktiv zu äußern und Auskunft über die Art und den Umfang der Verletzungshandlung zu erteilen.

Hier verbergen sich für den Nicht-Juristen häufig erhebliche Risiken. Wie weit reicht die Auskunftspflicht? Sollten sie eine häufig beigefügte Unterlassungserklärung in der Form unterzeichnen und sofort zurücksenden? Diese und weitere Fragen lassen sich oft nur einzelfallspezifisch mit einem Experten auf dem entsprechenden Rechtsgebiet erläutern.

Deshalb raten wir Ihnen, suchen Sie sich professionelle Hilfe innerhalb der Ihnen gestellten Frist. Auf dem Gebiet des Marken- und Wettbewerbsrechts ist die Kanzlei Scharfenberg und Hämmerling bundesweit sehr erfolgreich mit der Verteidigung von Abgemahnten aktiv.

Wenn Sie also auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie gerne unsere Rechtsanwälte Scharfenberg und Hämmerling kontaktieren und ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

In solch einem Gespräch können wir Ihren Fall für Sie vorläufig einschätzen und eine adäquate Verteidigungsstrategie entwickeln.

 

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Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

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www.abmahnsoforthilfe.de oder www.abmahnung-hilfe.info