Waldorf Frommer Abmahnung: "The Big Bang Theory" (Folge: The Application Deterioration)

Abmahnung
20.05.2016237 Mal gelesen
Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an der Serie ""The Big Bang Theory" (Folge: The Application Deterioration) - Wie können Sie reagieren? Oft sind Vorwürfe unberechtigt! Nützliche Tipps!

Weiterhin sind vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf. Auch werden Urheberrechtsverletzungen an TV-Serien abgemahnt.

Berichten zufolge mahnte die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte auch Urheberrechtsverletzungen an der Folge "The Application Deterioration" der neunten Staffel der Serie "The Big Bang Theory" ab.

Für das Anbieten einer Folge der Serie "The Big Bang Theory" verlangt Waldorf Frommer für die Rechteinhaberin Warner Bros Entertainment Germany GmbH nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie einen Schadenersatzanspruch und Rechtsanwaltskosten, was insgesamt zu einer Forderung von üblicherweise 519,50 Euro führt. Darüber hinaus soll innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine beigelegte Unterlassungserklärung unterschrieben werden.

Weitere Episoden (Folgen) der 9. Staffel tragen die Titel:

  • Ep 21 The Viewing Party Combustion
  • Ep 20 The Big Bear Precipitation
  • Ep 19 The Solder Excursion Diversion
  • Ep 18 The Application Deterioration
  • Ep 17 The Celebration Experimentation
  • Ep 16 The Positive Negative Reaction
  • Ep 15 The Valentino Submergence
  • Ep 14 The Meemaw Materialization
  • Ep 13 The Empathy Optimization
  • Ep 12 The Sales Call Sublimation
  • Ep 11 The Opening Night Excitation
  • Ep 10 The Earworm Reverberation
  • Ep 9 The Platonic Permutation
  • Ep 8 The Mystery Date Observation
  • Ep 7 The Spock Resonance
  • Ep 6 The Helium Insufficiency
  • Ep 5 The Perspiration Implementation
  • Ep 4 The 2003 Approximation
  • Ep 3 The Bachelor Party Corrosion
  • Ep 2 The Separation Oscillation
  • Ep 1 The Matrimonial Momentum 

Nützliche Tipps zur "The Application Deterioration"-Abmahnung

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß infrage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt, jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und der abmahnenden Kanzlei Ihren Standpunkt zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Schlüterstraße 37
10629 Berlin