Steuersünder: Schaden bei rechtzeitiger Information vermeidbar
Das Urteil des Gerichts war nach Angaben der «Süddeutschen Zeitung» vom 08.02.2010 mit Spannung erwartet worden, weil weitere enttarnte Steuersünder ähnliche Klagen planten. Sie alle argumentierten, dass sie sich selbst anzeigen oder von einer zeitweiligen Amnestie hätten profitieren können, wenn die damalige LGT Treuhand sie unverzüglich über den Datendiebstahl informiert hätte. Ihre Strafen wären dann geringer ausgefallen als nach ihrer Enttarnung. Das fürstliche Landgericht in Liechtenstein habe den Sachverhalt im Fall des Klägers ähnlich bewertet, so die Zeitung.
LG Liechtenstein gab Klage nur zu geringem Teil statt
Wie ein Gerichtssprecher laut «Spiegel Online» hervorgehoben hat, habe das Gericht dem klägerischen Begehren aber nur zu einem geringen Teil entsprochen. Der Kläger habe mit seiner Klage die gesamte von ihm hinterzogene Summe geltend gemacht. «Bei den 7,3 Millionen Euro handelt es sich um die Summe, die die deutsche Justiz dem Kläger als Bewährungsauflage auferlegt hat», so der Gerichtssprecher.
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