Steuerhinterziehung: Selbstanzeige gründlich vorbereiten

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige gründlich vorbereiten
07.07.2014340 Mal gelesen
Hektik ist ein schlechter Ratgeber, wenn es darum geht, bei Steuerhinterziehung eine Selbstanzeige zu stellen. Damit sie strafbefreiend wirkt, sollte sie gut vorbereitet sein.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus:  Es wird immer schwieriger, Schwarzgeld am Fiskus vorbei auf Auslandskonten zu parken. Seitdem die deutschen Behörden Steuer-CDs ankaufen, ehemalige Steueroasen ihre Kooperationsbereitschaft zeigen oder auch ein spektakulärer Fund brisanter Kontodaten wie jetzt im Hamburger Hafen gelingt, wird die Luft für Steuerhinterzieher immer dünner.

Wer mit Hilfe einer strafbefreienden Selbstanzeige in die Steuerlegalität zurückkehren möchte, sollte aus Angst vor Entdeckung dennoch nicht in Hektik verfallen. Denn eine Selbstanzeige muss gut vorbereitet sein, damit sie auch tatsächlich strafbefreiend wirkt. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen erstellt werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen ist groß und die Selbstanzeige geht nach hinten los.  Ein im Steuerrecht kompetenter Rechtsanwalt kann hingegen dafür sorgen, dass die Selbstanzeige so gestellt wird, dass sie alle Erfordernisse erfüllt und strafbefreiend wirkt.

Besonderes Augenmerk muss dabei auf die Vollständigkeit gelegt werden. Sämtliche relevanten Unterlagen der vergangenen fünf Jahre müssen offen gelegt werden. Und zwar für alle steuerpflichtigen Einkünfte. An Hand der Unterlagen muss die Finanzbehörde in der Lage sein, einen neuen Steuerbescheid ohne größere Recherchen erstellen zu können. Auf Grund der Komplexität kann die Steuerschuld zunächst auch geschätzt werden. Diese Schätzung sollte jedoch schon sehr genau und vor allem nicht zu niedrig sein. Für einen Laien ist das nur schwer überschaubar und Fehler sind quasi schon vorprogrammiert.

Ebenso muss die Selbstanzeige rechtzeitig erfolgen. Haben die Steuerbehörden bereits Ermittlungen aufgenommen, kann die Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend sein, da die Tat als entdeckt gilt.

Wer also eine Selbstanzeige plant, sollte diese mit einem im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwalt gründlich vorbereiten. Da das Entdeckungsrisiko steigt und ab 2015 mit verschärften Regeln für die Selbstanzeige zu rechnen ist, sollte damit allerdings tatsächlich nicht mehr lange gewartet werden.

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