CSA Beteiligungsfonds: CLLB Rechtsanwälte erstreiten Schadenersatz für geschädigten Anleger gegen die Südfinanz AG zum Schadensersatz

Staat und Verwaltung
04.09.20081042 Mal gelesen
Mit Urteil vom 28.08.2008 (Az.: 3 O 19/08) hat das Landgericht Regensburg einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen. Der  Anleger hatte auf Empfehlung der in Regensburg ansässigen Südfinanz AG eine Kommanditbeteiligung an der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG in Form einer kombinierten Einmal- und Ratenanlage erworben.
 
Die Südfinanz AG wurde vom Landgericht Regensburg nunmehr dazu verurteilt, dem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadensersatz in Höhe von € 6.706,12 zu bezahlen und ferner den Anleger von etwaigen Verbindlichkeiten aus der erworbenen CSA-Kommanditbeteiligung freizustellen. Die Freistellung hat zur Folge, dass der Anleger keine weiteren, noch ausstehenden (Raten-)Einlagen an die CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG leisten muss.
 
Auf Empfehlung einer für die Südfinanz AG handelnden Anlageberaterin hatte der Anleger eine Kommanditbeteiligung an der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG erworben. Bei dieser Beteiligung handelt es sich um eine hochriskante und spekulative Unternehmensbeteiligung. Überwiegend werden die eingeworbenen Fondsgelder von der CSA in nicht börsennotierte Unternehmen und in derivative Wertpapiere investiert. Für Anleger der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG besteht daher das Risiko des Totalverlusts ihrer Einlage. Das Landgericht Regensburg hat in seinem Urteil die Beteiligung an der CSA daher zutreffend als spekulative Anlage mit sog. "Blind Pool Charakter" qualifiziert. Solche Anlagen sind deshalb nach Auffassung des Landgerichts Regensburg nicht für die Altersabsicherung geeignet.
 
Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger war bei der Empfehlung zum Erwerb der Beteiligung nicht darüber aufgeklärt worden, dass die Beteiligung an der CSA mit Risiken verbunden ist, die zum Verlust des gesamten eingesetzten Kapitals führen können. Stattdessen hat die für die Südfinanz AG handelnde Beraterin dem Anleger versichert, dass das eingesetzte Kapital in jedem Fall sicher und die Anlage daher für die Altersvorsorge geeignet sei. Da die für die Südfinanz AG handelnde Beraterin es jedoch unterlassen habe, auf die mit der Kommanditbeteiligung verbundenen Risiken hinzuweisen, habe die Südfinanz AG schuldhaft ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten verletzt. Es sei davon auszugehen, so das Landgericht Regensburg weiter, dass der Anleger bei richtiger und vollständiger Aufklärung über diese für seine Anlageentscheidung wesentlichen Umstände die Beteiligung an der CSA nicht erworben hätte. Die mit der Beteiligung erzielten Steuervorteile musste sich der Anleger nicht schadensmindernd anrechnen lassen.
 
"Das Landgericht Regensburg hat damit unsere Auffassung bestätigt, dass die Beteiligung an der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG hochriskant und daher zur Altersvorsorge ungeeignet ist", so Rechtsanwalt Ralf Steinmeier von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Das Urteil hat daher weitreichende Konsequenzen für alle Anleger, die sich an der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG beteiligt haben. Dasselbe gilt jedoch auch für Anleger des Vorgängerfonds, des CSA Beteiligungsfonds 4, da dieser Fonds dieselbe Struktur einschließlich der damit verbundenen Risiken aufweist wie der CSA Beteiligungsfonds 5.
 
"Wir raten daher allen Anlegern der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung von auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälten prüfen zu lassen", erklärt Rechtsanwalt Ralf Steinmeier, der für die Klagepartei das Urteil in dem Verfahren vor dem Landgericht Regensburg erstritten hat.