Nach Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) liegen im Fall der Weserbank AG die gesetzlichen Voraussetzungen des Entschädigungsfalls vor. Für betroffene Kunden heißt dies, dass die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) gemäß dem Einlagensicherungs-/ Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) für entstandene Schäden einstehen kann.
Der Vorstand der Weserbank AG hatte gemäß der Pressemitteilung der BaFin die Überschuldung des Instituts angezeigt. Am 8. April 2008 verhängte die BaFin deswegen ein Moratorium. Das Amtsgericht Bremerhaven eröffnete am 16. April 2008 das Insolvenzverfahren (10 IN 34/08).
Für Fragen zum Thema Entschädigung von Anlegern steht auch die Homepage der BaFin mit dem Link:http://www.bafin.de/ zur Verfügung.