Auch eine Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH über die Kanzlei Sonnenberg Fortmann (24IP LAW GROUP) erhalten? Ich berate Sie.

Auch eine Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH über die Kanzlei Sonnenberg Fortmann (24IP LAW GROUP) erhalten? Ich berate Sie.
08.11.2016164 Mal gelesen
Hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de wurde aktuell erneut eine Abmahnung der Patent- & Rechtsanwälte Sonnenberg Fortmann (24IP LAW GROUP) für die Schmidt Spiele GmbH wegen des Vorwurfes der Markenrechtsverletzung zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

In der hier aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Schmidt Spiele GmbH Inhaberin der deutschen Marke "Mensch ärgere dich nicht" sowie der gleich lautenden Europäischen Gemeinschaftsmarke ist. Auszüge aus der Registerdatenbank des deutschen Patent- und Markenamtes sowie des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum sind dem Schreiben beigefügt. Unter Verweis auf ein eBay-Angebot des Abgemahnten, in dem die Bezeichnung "Mensch ärgere dich nicht" eingebunden ist, wird sodann der Vorwurf der Markenrechtsverletzung erhoben.


Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit dem Abmahnschreiben wird zunächst zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro sowie Verpflichtungen u. a. zur Auskunfterteilung, zum Schadenersatz und zur Kostenerstattung vor. Die Rechtsanwaltskosten werden auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 100.000,00 Euro geltend gemacht, so dass sich Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.973,90 Euro zzgl. Recherchekosten ergeben.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten ?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Auf der Internetseite meiner Kanzlei www.internetrecht-rostock.de berichte ich seit mehr als 10 Jahren aus der Praxis über Abmahnungen. Dort finden Sie umfangreiche Informationen zu Abmahnfallen und Tipps für Abgemahnte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis. 

 

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

https://de-de.facebook.com/internetrecht.rostock
https://plus.google.com/100969078368300975615
https://www.youtube.com/channel/UC0hnqBPYf3FIhRhPQMCxuYg