Abmahnung wegen Verstoßes gegen eBay Grundsatz zum Einstellen von mehreren identischen Artikeln der Mediadox Ltd., Director Danny Bzdok, durch Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen

Abmahnung Filesharing
06.03.20103469 Mal gelesen
Mit liegt eine Abmahnung der Mediadox Ltd., Schwartauer Landstraße 2 a, 23617 Stockelsdorf, vertreten durch den Director Danny Bzdok, eBay Mitgliedsname: mediadox_de durch die Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen (Internetrecht-Rostock.de), Richard-Wagner-Str. 14, 18055 Rostock vor. Abgemahnt wird ein gewerblicher Verkäufer, welcher Angebote aus dem Sortiment Kfz-Hifi und Zubehör bereithält. In der Abmahnung wird darauf hingeweisen, dass eBay-Mitglieder die eBay-AGB und auch die eBay-Grundsätze zu beachten hätten. Es wird auf den Grundsatz zum Einstellen von mehreren identischen Artikeln Bezug genommen, welcher wie folgt lautet:


 

"Es ist verboten, als Verkäufer gleichzeitig mehr als 3 Angebote mit identischen Artikeln anzubieten. Das gilt auch für das Anbieten von mehr als 3 Angeboten mit identischen Artikeln unter verschiedenen Mitgliedsnamen.

Erläuterungen zu diesem Grundsatz
Da wir inzwischen alle - auch über Shops eingestellte Angebote (vorher Shop-Artikel) - in der regulären eBay-Suche anzeigen, ist es notwendig, die Anzahl identischer Angebote zu begrenzen, um Käufern die Suche nach passenden Angeboten zu ermöglichen.

Daher müssen Verkäufer, die mehrere identische Artikel anbieten möchten, diese gebündelt als

Mehrfach-Angebot (zum Festpreis) oder als

Angebot mit mehreren Varianten (nur für Shopbesitzer)

auf eBay einstellen, so dass Käufer das Angebot nur einmal angezeigt bekommen.

Was verstehen wir unter identischen Artikeln?
Identische Artikel sind alle Artikel, die inhaltlich gleich sind, also z.B. eine identische Produkt- oder ISBN-Nummer haben. Dabei sind Unterschiede in Preis und Artikelbezeichnung sowie Artikelbeschreibung unerheblich."

 

Gegen diesen Grundsatz soll vom Abgemahnten verstoßen worden sein, was nach Auffassung der Rostocker Kollegen Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen auch einen Wettbewerbsverstoß darstellen soll. In der Abmahnung heißt es wie folgt:

"Indem Sie gegen die Vorgaben bei eBay für das Einstellen von Artikeln auf dem Online-Marktplatz eBay verstoßen, verschaffen Sie sich in unlauterer Weise Wettbewerbsvorteile gegenüber den Wettbewerbern, die sich - wie unsere Mandantschaft - an die Vorgaben von eBay für das Einstellen von Artikeln auf dem Online-Marktplatz eBay halten.

Durch Ihr Verhalten erreichen Sie, dass möglichen Käufern mehr Angebote von Ihnen angezeigt werden als von Wettbewerbern, die sich- wie unsere Mandantschaft - an die Vorgaben von eBay für das Einstellen von Artikeln auf dem Online-Marktplatz eBay halten. Durch Ihr Verhalten verschaffen Sie sich unlautere Vorteile im Wettbewerb. Unsere Mandantschaft ist nicht bereit, dies hinzunehmen."

 

Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung unter dem Versprechen einer Vertragsstrafe von 5.100 EUR abgeben und darüber hinaus Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 5.000 EUR erstatten.

eBay hat folgende Ausnahmen von dem Grundsatz zum Einstellen von mehreren identischen Artikeln geregelt:

Ausnahmen von diesem Grundsatz
Die Ausnahme sind Angebote in der Kategorie "Kfz-Services & -Reparaturen" sowie Auktionen mit einem Startpreis von 1 Euro, auch wenn diese "Sofort-Kaufen" als kostenpflichtige Zusatzoption beinhalten. In diesem Auktionsformat können identische Artikel unbegrenzt gleichzeitig als eigenständige Auktion eingestellt werden.

Private Verkäufer dürfen nur bis zu 9 identische Artikel innerhalb eines Festpreisangebots ("Mehrfach-Angebot") einstellen.


 

Was unternimmt eBay bei einem Verstoß? eBay führt hierzu folgendes aus:

Verstoß gegen unsere Grundsätze

Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen
Ein Verstoß gegen einen unserer Grundsätze kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

- Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten und Suchanzeigen

- Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)

- Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz

- Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote

- Verlust des PowerSeller-Status



Es stellt sich die Frage, ob ein solcher Verstoß gegen einen eBay-Grundsatz auch einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wie in der Abmahnung behauptet wird. Ich halte die Auffassung des Abmahners für äußerst mutig. Ob dies die Gerichte auch so sehen?



Weitere Informationen über aktuelle Abmahnungen erhalten Sie unter: http://www.abmahnberatung.de

Übrigens: Wir machen Ihren Onlineauftritt rechtssicher und übernehmen selbstverständlich auch das volle Haftungsrisiko. AGB Erstellung, AGB Prüfung, AGB Überprüfung, AGB Neuerstellung, Widerrufsbelehrung, Rückgabebelehrung, Datenschutzerklärung. Sprechen Sie uns an!

http://www.shopsicherheit.de/index.php