Daily-Date und Dateformore – Urteil gegen Abofallen Abzocke

Daily-Date und Dateformore – Urteil gegen Abofallen Abzocke
06.08.2016426 Mal gelesen
Nutzer der Dating Plattformen Daily-Date und Dateformore geraten schnell in eine kostspielige Abofalle. Dass es sich um eine solche handelt, hat jetzt das Landgericht Berlin bestätigt. Es hat einen Großteil der AGB-Klauseln für unwirksam erklärt.

Warnung vor Abofalle bei Daily-Date und Dateformore

Bereits seit einigen Monaten sind wir durch zahlreiche Anfragen darauf aufmerksam geworden, dass die betroffenen User von Daily-Date und Dateformore eine böse Überraschung erlebt haben. Eigentlich wollten Sie nur eine Testmitgliedschaft für 14 Tage zum Preis von lediglich einem Euro abgeschlossen haben.

Nutzer sollen für teure Premiummitgliedschaft zahlen

Doch dann kam eine teure Rechnung. Sie sollten für ein angeblich abgeschlossenes Abonnement - in Form einer sogenannten Premiummitgliedschaft - mit der Laufzeit von insgesamt sechs Monaten einen Preis in Höhe von89,-  Euro im Monat zahlen. Bei Daily-Date und Dateformore wird bei der Anmeldung zur Testmitgliedschaft nur durch einen unauffällig gehaltenen Hinweis am rechten Rand des Bildschirms und im Kleingedruckten darauf hingewiesen, dass daraus ein teures Abonnement wird, wenn der Nutzer nicht rechtzeitig kündigt.

Anbieter hat gegen Informationspflichten verstoßen

Hierzu stellte jetzt das Landgericht Berlin aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband mit Urteil vom 30.06.2016 (Az. 52 O 340/15) fest, dass der Anbieter Ideo-Labs gegen seine Informationspflichten nach Art. 246a Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 EGBGB, § 312d Abs. 1 BGB verstoßen hat. Er hat die Nutzer unzureichend über sein Kündigungsrecht und die entsprechenden Modalitäten im Sinne des Art. 246a Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 BGB informiert. Diese Informationen sind für die Nutzer Daily-Date und Dateformore von essentieller Bedeutung. Denn bei nicht rechtzeitiger Kündigung wird nach dem Inhalt einer Klausel der Vertrag automatisch in teure Premium-Mitgliedschaft verwandet.

Fazit:

Aufgrund dieses allerdings noch nicht rechtskräftigen Urteils ist fraglich, ob eine Zahlungspflicht der Nutzer bezüglich des Abonnements besteht. Denn hierzu müsste vor allem die automatische Verlängerungsklausel Vertragsbestandteil geworden sein. Dies ist jedoch nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 BGB nur der Fall, wenn der Verwender auf sie bei Vertragsschluss ausdrücklich hingewiesen hat. Dies dürfte hier zweifelhaft sein. Darüber hinaus ist sie in unseren Augen unwirksam, weil es sich um eine überraschende Klausel handelt.

Was Abofallen Opfer tun sollten

Was Verbraucher die bei Daily-Date und Dateformore in eine Abofalle geraten sind tun sollten, haben wir bereits in dem Beitrag "Datingplattform daily-date als klassische Abofalle?" dargelegt. Gerne können Sie unsere dort abrufbaren Mustertexte verwenden.

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