Nordcapital Bulkerflotte 1

Soziales und Sozialversicherung
31.05.2011 960 Mal gelesen
Nordcapital Bulkerflotte 1: Außerordentliche Gesellschafterversammlung entscheidet über das Überleben des Fonds Anleger fürchten Totalverlust: CLLB Rechtsanwälte empfehlen rasches Handeln

Berlin, 30.05.2011 Am 01.06.2011 steht eine wichtige Entscheidung für die Anleger des Schiffsfonds NORDCAPITAL BULKERFLOTTE 1 an: auf der in Hamburg stattfindenden außerordentlichen Gesellschafterversammlung wird über das Liquiditätssicherungskonzept entschieden.

 Wie berichtet ist der Fonds aufgrund eines Insolvenzantrags der Reederei KOREA LINE in große Liquiditätsprobleme geraten. KOREA LINE war der zweitgrößte koreanische Betreiber von Massengutfrachtern, sogenannten Bulkern. An diese Reederei hat der Fonds Schiffe verchartert. Insolvenzbedingt kam es zu hohen Forderungsausfällen des Fonds. Zwar gelang es, neue Beschäftigung für die an die KOREA LINE vercharterten Schiffe zu finden, dies aber zu weit schlechteren Vertragsbedingungen.

 Ein von der Fondsgesellschaft entwickeltes Rettungspaket sieht eine 18 %ige Kapitalerhöhung vor. Finden sich nicht genügend Anleger, die dem Konzept zustimmen und sich an der freiwilligen Kapitalerhöhung beteiligen, so droht nach einem Schreiben der Fondsgesellschaft die Zahlungsunfähigkeit und ein Notverkauf bzw. eine Verwertung der Schiffe. Dies könnte für den Anleger einen Totalverlust bedeuten. Umgekehrt kann auch nicht der Erfolg des Sanierungskonzepts und damit eine Rettung der gefährdeten Anlegergelder garantiert werden.

 Betroffenen Anlegern rät Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich unabhängig vom Erfolg des Stabilisierungskonzepts die Einholung rechtlicher Beratung. Sollte ein Anleger nicht rechtzeitig und nicht vollständig über die mit der Beteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt worden sein, so kommen im Einzelfall Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen Berater in Betracht, die den Erwerb der Beteiligung empfohlen haben.

Verfügt der Anleger zudem über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen derartigen Fällen die mit einer Anspruchsprüfung und -durchsetzung verbundenen Kosten erklärt Rechtsanwalt Bombosch weiter.

Pressekontakt: Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch@cllb.de Web: www.cllb.de