UDI Energie FESTZINS 11- gezielte Täuschung der Anleger?

UDI Energie FESTZINS 11- gezielte Täuschung der Anleger?
03.02.2017149 Mal gelesen
Die Anlegergelder, die in die UDI Energie FESTZINS 11 GmbH & Co. KG fließen, sind – anders als der Name FESTZINS assoziiert – alles andere als sicher.

Bei dieser Investition handelt es sich tatsächlich um hochspekulative Nachrangdarlehen. Nachrangdarlehen zeichnen sich dadurch aus, dass diese erst bedient werden, wenn alle anderen Forderungen beglichen wurden - insbesondere im Insolvenzfall. Es besteht daher die Gefahr eines Totalverlusts der investierten Gelder. Vor diesem Hintergrund ist es irreführend, ein Nachrangdarlehen mit dem Namen FESTZINS zu schmücken.

 

Warum der Mitbegründer der Quelle Bank (jetzt: ING-DiBa) und der Umweltbank AG Georg Hetz, der den UDI Energie FESTZINS 11 konstruiert hat, diesen Namen gewählt hat, bleibt sein Geheimnis. Denn er als Ex- Banker kennt die Risiken seiner Anlage.

                                                                                                                                 

Es besteht zudem ein Blind-Pool-Risiko, da völlig unklar ist, in was die Anlegergelder konkret investiert werden sollen.

 

Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Aufklärung des Anlegers über die für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände richtig und vollständig sein muss (anlagegerechte Beratung), während die Bewertung und Empfehlung des Anlageobjekts unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Anlegers vor Abschluss der Anlage vertretbar sein muss (anlegergerechte Beratung). Die Grenze einer anlegergerechten Beratung ist z. B. dann überschritten, wenn der Berater einem Anleger, der eine sichere Anlage für die Altersvorsorge wünscht, eine hochriskante Anlageform- wie die hiesige - empfiehlt.

 

Sofern eine Falschberatung/ Falschaufklärung durch den Anlageberater oder andere Verantwortliche vorliegt, kommen Schadensersatzansprüche in Betracht. Diese sind darauf gerichtet, den Anleger so zu stellen, als hätte er die riskante Kapitalanlage nicht erworben. Er erhält also unter Anrechnung etwaiger erhaltener Zinszahlungen sein eingesetztes Kapital zurück.

 

Rechtsanwältin Linz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, mit Sitz in München und Berlin rät Anlegern, die sich fehlerhaft beraten fühlen, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

 

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

 

Pressekontakt: RAin Linz, CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, KainzPartnerschaft mbB, Panoramastr.1. 47, 10178 Berlin, Fon: 030 / 288 789 60, Fax: 030 / 288 789 620; Mail: linz@cllb.de; web: www.cllb.de