LKW-Kartell - Möglichkeiten zur Durchsetzung von Forderungen vor Gericht

LKW-Kartell - Möglichkeiten zur Durchsetzung von Forderungen vor Gericht
06.08.2016270 Mal gelesen
Die EU-Kommission hat Geldstrafen in Höhe von insgesamt 2,93 Milliarden Euro gegen die Teilnehmer eines verbotenen Kartells erlassen. Man, Daimler, Daf, Iveco und Volvo/Renault hatten von 1997 an 14 Jahre lang illegalerweise Preise abgesprochen und so Schaden in Milliardenhöhe angerichtet.

Wenn sämtliche außergerichtlichen Einigungsversuche scheitern, sind die Geschädigten auf den Gerichtsweg verwiesen. Zur Durchsetzung der Rechte stehen grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl:

- Die erste Möglichkeit ist die individuelle Vertretung in einem Gerichtsverfahren. Der Geschädigte setzt alleine mit anwaltlicher Vertretung seine Ansprüche durch. Auf diese Weise kann ein hoher Grad an Individualität in der Bearbeitung erzielt werden. Die spezialisierten Anwälte werden in Einzelverfahren grundsätzlich auf Grundlage der gesetzlichen Gebührenordnung tätig, deren konkrete Höhe sich nach dem Gegenstandswert bemisst. Zu berücksichtigen ist die Besonderheit, dass zur Bezifferung der Schäden regelmäßig ein wettbewerbsökonomisches Gutachten notwendig ist, dessen Kosten sich regelmäßig auf einen mittleren fünfstelligen Betrag belaufen. Die individuelle Vertretung macht insbesondere dann Sinn, wenn ein einzelner Geschädigter in einer Vielzahl von Fällen geschädigt worden ist, beispielsweise, weil er eine größere Anzahl von LKW erworben hat.

- Die zweite Möglichkeit ist ein gemeinsames Vorgehen als Streitgenossen. In diesem Falle werden mehrere Geschädigte in einem Verfahren zusammengefasst. Voraussetzung für diese Möglichkeit ist es, dass ein einheitlicher Anspruchsgegner besteht. Beispielsweise könnten sich mehrere geschädigte Kunden von MAN zusammenfinden und als Streitgenossen gegen MAN vorgehen. Der Vorteil gegenüber einem individuellen Vorgehen besteht darin, dass die Kostenlast nach den gesetzlichen Anwaltsgebühren aufgrund der Gebührendegression für den einzelnen Geschädigten geringer ausfällt. Ferner könnten vorbehaltlich einer Prüfung des Einzelfalles auch die Kosten für das wettbewerbsökonomische Gutachten geteilt werden, wenn es sich jeweils um die gleichen oder vergleichbare Fahrzeuge handelt. Der kollektive Rechtsschutz führt hier also nicht lediglich zu einer Wissenszentrierung, sondern darüber hinaus zu einer unmittelbaren Kostenersparnis.

- Schließlich besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass geschädigte Kunden die Ihnen zustehenden Ansprüche an eine zu diesem Zweck gegründete Gesellschaft, eine sogenannte Klägergesellschaft abtreten. Dies hat den Vorteil, dass die Fälle völlig ungleich gelagert sein können und auch verschiedene Anspruchsgegner angegangen werden können, soweit ein einheitlicher Gerichtsstand besteht. Allerdings wirft das Modell der Klägergemeinschaften in jüngster Zeit immer wieder steuerrechtliche Probleme auf, weshalb dieses Modell einer besonders sorgfältigen anwaltlichen Gestaltung bedarf. Kostenrisiken würden in jedem Fall minimiert, Wissenszentrierung wäre gewährleistet.

Was ist kollektiver Rechtsschutz?

Das deutsche Recht sieht grundsätzlich keine Sammelklagen vor, das bedeutet jedoch nicht, dass der einzelne Geschädigte dem jeweiligen Konzern alleine gegenübersteht. Wenn eine Vielzahl von Geschädigten von denselben Anwälten vertreten werden, so ist es möglich, die gewonnen Kenntnisse aus einem Verfahren auf andere Verfahren zu übertragen, dasselbe gilt für Argumentationslinien, die zum Erfolg geführt haben und positive Urteile (Wissenszentrierung). Ferner können die Prozesskosten signifikant gesenkt werden, da die teilweise hohen Kosten für ein wettbewerbsökonomisches Gutachten, die zu den üblichen Anwalts- und Gerichtskosten noch hinzutreten, geteilt werden können. Wenn mehrere Fälle gleich oder vergleichbar liegen, so genügt vorbehaltlich der Prüfung der Einzelfälle ein einziges Gutachten für eine Vielzahl von Fällen. Schließlich werden die Anspruchsgegner, vorliegend Großkonzerne, eher geneigt sein, eine große Gruppe von geschädigten Kunden mit kompetenter und prozesserfahrener anwaltlicher Vertretung als Verhandlungspartner ernst zu nehmen, als einen einzelnen Kunden. Kollektiver Rechtsschutz schafft Verhandlungsstärke!

Bei allen zuvor erwähnten Möglichkeiten der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen kann auf die Grundlagen und die Wissenszentrierung des kollektiven Rechtsschutzes zurückgegriffen werden. Die Vorteile des kollektiven Rechtsschutzes bestehen auch bei einem individuellen Vorgehen, da sich Erfahrungswissen und möglicherweise auch Gutachten aus anderen Verfahren - selbstverständlich anonymisiert - übertragen lassen.

Gibt es einen Versicherungs-Deckungsschutz für solche Kartellschäden?

Versicherungsschutz für Kartellschäden kommt in vielen Fällen in Betracht, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht. Diese muss natürlich den Bereich des unternehmerischen Handelns abdecken und darf keine wirksame Ausschlussklausel für Kartellschäden enthalten. Ferner hängt die Frage nach dem Bestehen von Versicherungsschutz auch davon ab, zu welchem Zeitpunkt die Versicherung abgeschlossen worden ist. Grundsätzlich gilt, dass die Versicherung im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses schon bestanden haben müsste.

Schädigendes Ereignis im vorliegenden Fall dürfte der Erwerb des jeweiligen LKW sein, der von den illegalen Preisabsprachen betroffen war.

Kann jetzt noch Deckungsschutz wegen des LKW-Kartells abgeschlossen werden?

Es gilt die Grundregel, dass ein brennendes Haus nicht gegen Feuer versichert werden kann. Wie vorstehend aufgezeigt, muss die Versicherung bereits zum Zeitpunkt der schädigenden Handlung bestanden haben. Ein "nachträglicher Abschluss" ist im Hinblick auf die eingetretenen Kartellschäden sinnlos.

Können Prozesskostenfinanzierer eingeschaltet werden?

Ja, grundsätzlich können in allen vorgenannten Modellen auch Prozesskostenfinanzierer eingeschaltet werden. Hierbei handelt es sich um Unternehmen, die dem Geschädigten das Kostenrisiko eines Prozesses "abkaufen" und dafür im Erfolgsfalle eine erfolgsbezogene Vergütung erhalten. Dies läuft in der Praxis so ab, dass man einen Vertrag mit dem Prozesskostenfinanzierer abschließt, der Prozesskostenfinanzierer alle Kosten vorstreckt, im Falle des Unterliegens auch die Kosten der Gegenseite trägt und im Falle des Obsiegens einen Teil der erstrittenen Summe erhält. Da dieser erfolgsbezogene Anteil mitunter recht hoch ausfallen kann, gilt es genau abzuwägen, ob die Einschaltung eines Finanzierers sinnvoll ist oder nicht.

An wen können sich Geschädigte jetzt unmittelbar wenden?

Geschädigte können sich unserer Geschädigtenvereinigung anschließen. Dies ist zunächst völlig unverbindlich und nicht mit der Mandatserteilung an eine Anwaltskanzlei verbunden. Das konkrete weitere Vorgehen hängt dann nicht zuletzt davon ab, wie viele Betroffene sich im Rahmen des kollektiven Rechtsschutzes zusammenfinden, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Der erste Schritt besteht also zunächst schlicht darin, die Betroffenen und deren Interessen zu bündeln, um zu einem späteren Zeitpunkt unter Ausnutzung der Effekte des kollektiven Rechtsschutzes konzertiert vorgehen zu können. Die im Netzwerk lkw-kartellschaden.de spezialisierten Anwälte verfügen allesamt über Kontakte zu Prozesskostenfinanzierern und haben Erfahrung in der Zusammenarbeit.

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