Sparkassenverlag verwendete bundesweit fehlerhafte Widerrufsbelehrungen – Altdarlehen widerrufbar

Sparkassenverlag verwendete bundesweit fehlerhafte Widerrufsbelehrungen – Altdarlehen widerrufbar
10.03.2016279 Mal gelesen
Sparkassen im gesamten Bundesgebiet verwendeten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Mit Werdermann | von Rüden das daraus resultierende "ewige" Widerrufsrecht durchsetzen und viel Geld sparen.

Sparkassenverlag verwendete bundesweit fehlerhafte Widerrufsbelehrungen - Altdarlehen widerrufbar

Der Sparkassenverlag, die Mutter aller Sparkassen, hat offenbar bundesweit in Darlehensverträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Das macht die Darlehensverträge, die solch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten, noch heute widerrufbar. Eine verbraucherfreundliche Gesetzesänderung aus dem Jahr 2002, die noch immer gilt, sieht vor, dass die Widerrufsfrist bei Darlehensverträgen, in denen der Darlehensnehmer fehlerhaft über den Widerruf belehrt worden ist, quasi niemals beginnt. Obwohl die niedergeschriebene Widerrufsfrist längst verstrichen ist, sind derartige Verträge heute noch widerrufbar. So geschehen beim Sparkassenverlag, sodass im gesamten Bundesgebiet fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Vertragsunterlagen genutzt wurden und den jeweiligen Kunden die Möglichkeit zusteht, ihren Altvertrag heute noch zu widerrufen.

 

Vorfälligkeitsentschädigung an die Sparkasse umgehen - Umschuldung in die Wege leiten

Der späte Widerruf von alten Darlehensverträgen eröffnet Kunden unterschiedlichster Sparkassen eine wirtschaftlich sehr attraktive Option der Umschuldung, bei der manche Verbraucher bereits Geldsummen im bis zu fünfstelligen Bereich gespart haben. Durch den Widerruf könnten sich Kunden einer Sparkasse problemlos von ihrem Altdarlehen, auch wenn dieses schon komplett abgewickelt wurde, lösen. Folge des Widerrufs ist die Rückabwicklung des Vertrags, alle geleisteten Zahlungen beider Seiten werden zurückgewährt. Damit verbunden sind keine Kosten wie etwa bei einer Kündigung des Darlehens mit der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung. Somit könnten Sparkassenkunden sich problemlos von ihrem alten Kredit lösen, einen neuen aufnehmen und gezahlte Zinsen sowie die Vorfälligkeitsentschädigung sparen.

 

Widerrufsbelehrungen des Sparkassenverlags enthalten bundesweit Verstöße gegen das gesetzliche Deutlichkeitsgebot

Das sogenannte gesetzliche Deutlichkeitsgebot, das seine Rechtsgrundlage in §355 Abs. 2 a.F. hat, schreibt den Kreditinstituten vor, ihre Darlehensnehmer in Verbraucherdarlehensverträgen unmissverständlich, klar und vollumfänglich über den Widerruf zu belehren. Das umschließt selbstverständlich auch eine Belehrung über den Fristbeginn, die Folgen und den Ablauf des Widerrufs. Weiterhin gibt es gewisse optische Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung, beispielsweise deutlich herausgestellte Überschriften, einen Rahmen und ein strukturiertes Lay-Out. Die von den unterschiedlichen Sparkassen verwendeten Widerrufsbelehrungen beinhalteten gleich mehrere Verstöße dagegen. So waren essentielle Folgen des Widerrufs zu unpräzise oder gar nicht aufgeführt, zum Beispiel der Ablauf der Rückgewährung der Leistungen. Auch optische Mängel weisen die Belehrungen auf, die in vielen Fällen sogar vom Bundesgerichtshof höchstrichterlich als unzulässig erklärt wurden. Derartige Fehler in den Widerrufsbelehrungen begründen für Sparkassenkunden folglich das "ewige" Widerrufsrecht und damit einhergehend die Möglichkeit zur günstigen Umschuldung.

Eine Auswahl an Sparkassen, die das betrifft:

 
  • Sparkasse Hannover
  • Hamburger Sparkasse
  • Sparkasse Essen
  • Sparkasse Saarbrücken
  • Sparkasse Heidelberg
  • Sparkasse Hochfranken
  • Sparkasse Herford
  • Sparkasse Elmshorn
  • Frankfurter Sparkasse

Gesetzesänderung im Juni 2016 schafft späten Widerruf ab

Die verbraucherfreundliche Regelung, die den Weg zum "ewigen" Widerrufsrecht 2002 geebnet hat, wird aller Voraussicht nach im Juni dieses Jahres durch einen Gesetzesentwurf der schwarz-roten Bundesregierung abgeschafft. Um mehr Rechtssicherheit für Kreditinstitute garantieren zu können, soll eine absolute, gesetzliche Widerrufsfrist eingeführt werden, die auch für Darlehensverträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen gilt. Das bedeutet, dass Sparkassenkunden zügig handeln müssen, um bis Juni 2016 ihr Widerrufsrecht geltend zu machen, die Umschuldung vorzunehmen und gegebenenfalls viel Geld zu sparen.

 

Werdermann | von Rüden konsultieren und Widerruf gegen die eigene Sparkasse durchsetzen!

Obwohl das Prinzip des "ewigen" Widerrufs einleuchten mag, Fehler offensichtlich erscheinen und die Problematik bei Kreditinstituten bekannt ist, sollte in jedem Falle ein juristischer Rat eingeholt werden. Eine Begutachtung aller relevanten Einzelfallumstände ist unumgänglich, um eine genaue Lageanalyse und einen Ausblick vornehmen zu können. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden agiert mit einem erfahrenen Team hochqualifizierter Anwälte bundesweit auf diesem Gebiet und hat bereits mehrfach Verbrauchern zur Umsetzung des Widerrufsrechts verholfen. Besonders bei Werdermann | von Rüden ist die kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit.

 

Weitere Informationen unter: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

 

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Einschätzung:

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!

  

Mehr dazu:

 
  • OLG München: Widerrufsbelehrungen der Sparkasse Berchtesgadener Land fehlerhaft