Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungsverträgen der Axa Lebensversicherung

Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungsverträgen der Axa Lebensversicherung
03.02.2017208 Mal gelesen
Aufgrund von teilweise fehlerhaften Belehrungen über das Recht zum Widerspruch seitens der Axa Lebensversicherung kann Ihnen ein solches Widerspruchsrecht nach wie vor zustehen! Werdermann | von Rüden bietet Ihnen eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an!

"Ewiges" Recht zum Widerspruch bei einigen Lebensversicherungsverträgen der Axa Lebensversicherung

Vielen Kunden, die in den Jahren 1994 bis 2007 eine Lebensversicherung nach dem Policenmodell bei der Axa Lebensversicherung abgeschlossen haben, könnte ein rechtlicher Vorteil zustehen! Dieser rechtliche Vorteil liegt in einem "ewigen" Recht zum Widerspruch. Grund dafür sind fehlerhafte Belehrungen über das Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers seitens der Versicherungen. In tausenden Fällen wurden Versicherungsnehmer mithin fehlerhaft über ihr Widerspruchsrecht belehrt. Aufgrund dessen - so hat auch bereits der BGH geurteilt - setzt die eigentlich bestehende Frist zum Widerspruch nicht ein. Für viele Versicherte besteht so die Chance, ihrem Lebensversicherungsvertrag noch heute zu widersprechen.


Missachtung gesetzlicher Gebote begründet Widerspruchsrecht

Als Grundvoraussetzung für ein solches Widerspruchsrecht muss die Axa Lebensversicherung Ihnen eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung unterbreitet haben. Denn für Widerspruchsbelehrungen gelten festgelegte gesetzliche Anforderungen. Dazu gehören bspw. die vollumfängliche und abschließende Belehrung über den Widerspruch, dessen Voraussetzungen, Fristen und dessen rechtliche und tatsächliche Folgen. Doch bei mehr als der Hälfte der Widerspruchsbelehrungen bei Lebensversicherungsverträgen im Bundesgebiet, die nach dem Policenmodell abgeschlossen wurden, stellte man Fehler fest. So hat die Axa Lebensversicherung bspw. Unterlagen nicht vollständig benannt. Sogar die höchstrichterliche Rechtsprechung hat inzwischen bestätigt, dass in einem solchen Fall den betroffenen Versicherungsnehmern nach wie vor ein Widerspruchsrecht zusteht.


Widerspruch ermöglicht attraktive Trennung vom Lebensversicherungsvertrag

Dieses "ewige" Widerspruchsrecht kann sich für Verbraucher als äußerst rentabel erweisen. Denn die Konditionen von Lebensversicherungen sind heutzutage für Verbraucher deutlich attraktiver. Ein Vergleich der durchschnittlichen Ablaufleistungen der letzten Jahre hat gezeigt, dass Lebensversicherungen sich für den Versicherungsnehmer immer weniger lohnen. Außerdem kündigt inzwischen jeder zweite Versicherungsnehmer vorzeitig seine Lebensversicherung. Allein im Jahr 2015 wurden Verträge im Wert von mehr als 13 Milliarden Euro abgebrochen. Sinkende Renditen, die persönliche Situation des Versicherungsnehmers oder eine falsche Beratung sind nur einige Gründe hierfür. Eine Kündigung der Versicherung ist jedoch nicht rentabel. Wurden erst wenige Jahre Versicherungsbeiträge gezahlt, bleibt von den Beiträgen nichts oder ein nur sehr geringer Anteil übrig. Die Ausübung des Widerspruchsrechts stellt nun eine lohnenswerte Alternative dar! Auf die Erklärung des Widerspruchs hin wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt und der Kunde erhält fast alle eingezahlten Beiträge zurück.


Kostenlose Erstberatung durch Werdermann | von Rüden

Um feststellen zu können, ob Ihnen bei Ihrem Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag ein Widerspruchsrecht tatsächlich zusteht, ist stets eine genaue Prüfung des Einzelfalls nötig. Ein anwaltlicher Rat ist deswegen zu empfehlen. Die Anwälte von Werdermann | von Rüden bieten Ihnen deswegen eine kostenlose Prüfung des Versicherungsvertrages auf ein bestehendes Widerspruchsrecht an! Nachdem unsere Anwälte den Vertrag und die Rechtslage begutachtet haben, erhalten Sie einen fundierten Überblick über Ihre Aussichten und die potentielle Ersparnis im Falle eines Widerspruchs! Sie gehen damit kein Risiko und keine Verpflichtung ein.

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,

  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,

  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200 590 770) zur Verfügung!