Abmahnung BaumgartenBrandt Rechtsanwälte – Savoy Film GmbH – „The House – Die Schuldigen werden bestraft“

Abmahnung Filesharing
09.07.2010380 Mal gelesen
Die Berliner Kanzlei BaumgartenBrandtspricht zurzeit im Auftrag der Filmindustrie zahlreiche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an geschützten Inhalten in Internet-Tauschbörsen aus. Zu den vertretenen Rechteinhabern gehört neben der MIG Film GmbH und der KSM GmbH auch die Savoy Film GmbH. In deren Auftrag wird aktuell unter anderem die unerlaubte Verwertung des Filmwerkes
 
"The House - Die Schuldigen werden bestraft"
 
abgemahnt. Die streitgegenständliche Datei soll über den Internet-Anschluss der Betroffenen mittels eines Tauschbörsenprogrammes anderen Nutzern ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin zum Download angeboten und damit gem. §19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht worden sein.
 
Aus dieser Rechtsverletzung machen die BaumgartenBrandt Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die den Abmahnschreiben als Entwurf beigefügt ist, wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von EUR 850 verlangt. Damit sollen die Ansprüche auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz abgegolten werden.
 
Um die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers nach den Grundsätzen der Störerhaftung zu untermauern, enthalten die Abmahnschreiben Ausführungen zur Rechtslage und Nachweise einschlägiger Gerichtsurteile. Es überrascht insoweit wenig, dass vor allem auf "günstige" Entscheidungen Bezug genommen wird. Tatsächlich haben aber in der Vergangenheit einige Gerichte die Rechte der Abgemahnten gestärkt.
 
In Anbetracht der knapp bemessenen Fristen sollten Sie umgehend auf das Abmahnschreiben reagieren, nicht zuletzt um das unnötige Risiko einer gerichtlichen Geltendmachung der bezeichneten Ansprüche zu vermeiden.
 
Die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung sollte allerdings keinesfalls Bestandteil dieser Reaktion sein. In der verwendeten Fassung stellt diese nach unserer Rechtsauffassung ein Schuldanerkenntnis dar. Damit verbunden ist die Anerkennung der vorgeworfenen Rechtsverletzung und sämtlicher geltend gemachter Ansprüche. Eine möglicherweise günstige rechtliche Ausgangsposition würde damit gefährdet. Oftmals lässt sich aber zum Schutz Ihrer Rechte eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen, bei deren Erstellung Sie sich anwaltlich beraten lassen sollten. Unter Umständen lassen sich bei entsprechender Argumentation auch die geforderten Beträge reduzieren,
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei BaumgartenBrandt erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
 
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