Viele Verbraucher können Widerrufsjoker doch noch einsetzen!
Trotz einer für den Verbraucher tiefgreifenden Gesetzesänderung können diese weiterhin den Widerrufsjoker nutzen. Dadurch entsteht für den Darlehensnehmer die Möglichkeit enorm viel Geld zu sparen. Der Widerrufsjoker entsteht durch den Gebrauch einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung seitens der Kreditinstitute gegenüber dem vertragsschliessenden Verbraucher. Nach momentaner Rechtslage beginnt dann die im Normalfall für den Verbraucher geltende gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nie an zu laufen. Vielmehr kann dieser in einer solchen Konstellation noch viele Jahre - also quasi "ewig" - von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Aufgrund der Anfang des Jahres in Kraft getretenen Gesetzesänderung sind jedoch nur noch Verbraucherdarlehen, die zwischen Juni 2010 und Anfang 2016 aufgenommen worden sind, ewig widerrufbar.
Finanzieller Vorteil durch Widerrufjoker
Durch die heutzutage für den Verbraucher besonders vorteilhafte Kombination zweier Faktoren, könnte der Verbraucher durch die Ausübung des Widerrufes massiv Geld sparen. Dabei könnte der widerrufende Verbraucher Beträge im fünfstelligen Bereich sparen weswegen man bei diesem Konstrukt inoffiziell auch von dem sog. "Widerrufsjoker" spricht. Dies ist zum einem durch Wegfall der sog. Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Banken und Sparkassen dürfen diese bundesweit lediglich bei der Ausübung einer frühzeitigen Kündigung verlangen - nicht jedoch im Falle eines Widerrufes. Dabei handelt es sich im Regelfall um sehr hohe Beträge weswegen eine Umschuldung durch eine Kündigung für den Verbraucher wirtschaftlich regelmäßig keinen Sinn machen dürfte. Da dieser Anspruch seitens der Kreditinstitute jedoch nicht im Falle eines Widerrufes besteht, wird somit der Weg zu einer günstigen Umschuldung freigemacht. Die Attraktivität erhöht sich massiv durch die zweite Komponente, nämlich den heute historisch niedrigen Zinssatz. Bei dem im Abschluss eines neuen Kreditivertrages werden nämlich die tagesaktuellen Zinssätze fällig - diese sind heutzutage im Verhältnis zu den Zinssätzen von vor ein paar Jahren um viele Prozentpunkte niedriger.
Deutlichkeitsgebot oftmals umgangen
Sämtliche Kreditinstitute bundesweit haben in den vergangenen Jahren immer wieder gegen das gesetzlich vorgegebene Deutlichkeitsgebot verstoßen. Danach sind die Banken und Sparkassen bundesweit dazu verpflichtet, den Verbraucher in eindeutiger und unmissverständlicher Art und Weise über sein Widerrufsrecht zu belehren. Verstößt die bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrags verwendete Widerrufsbelehrung gegen diese Vorgaben, so ist verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft. Die Kreditinstitute haben unter anderem in den letzten Jahren den Verbraucher nicht eindeutig über die durch den Widerruf entstehenden Rechte und Pflichten belehrt. Der Verbraucher wurde demnach unter anderem nicht darüber belehrt, ob und wann das Kreditinstitut dem Verbraucher im Fall eines Widerrufs das bereits von ihm Geleistete zurückgewähren muss. Der betroffene Kreditnehmer kann dadurch seine Liquidität im Fall eines Widerrufs nicht hinreichend planen. Deswegen könnte eine solche Widerrufsbelehrung den Verbraucher daran hindern, sein ihm zustehendes Widerrufsrecht auszuüben.
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