Driver & Bengsch / Accessio Wertpapierhandelshaus AG: Pflichtverletzung wird ausdrücklich eingestanden

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
29.04.20101304 Mal gelesen

Das Wertpapierunternehmen Accessio Wertpapierhandelshaus AG hat nun explizit eine Pflichtverletzung gegenüber einem Kunden eingestanden. Wie die Gesellschaft in einem Verfahren, das von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte für eine geschädigte Anlegerin vor dem Landgericht Itzehoe geführt wird, nun schriftsätzlich vortragen ließ, werden die klägerischen Darstellungen hinsichtlich eines von Accessio begangenen Pflichtenverstoßes bestätigt. Wörtlich führt Accessio aus: "Es ist zutreffend, dass der vormalige Berater ... der Klägerin im Dezember 2007 die Genussscheine der Driver & Bengsch AG empfohlen hat und ? bestätigt hat, dass im Falle der Veräußerung das Kapital in jedem Fall zu 100 % zurückgewährt wird. Ein Pflichtenverstoß durch den vormaligen Berater ? wird hiermit ausdrücklich eingeräumt."

 
Mehrere dutzend Anleger hatten gegen das Wertpapierhandelshaus Klage vor dem Landgericht Itzehoe wegen fehlerhafter Anlageberatung eingereicht. In dem vorliegenden Fall wirft eine Anlegerin Accessio vor, sie nicht ordnungsgemäß beraten zu haben. Gewünscht, so die Klägerin, hätte sie nämlich nur sichere Anlagen. Empfohlen worden sei ihr hingegen eine Kapitalanlage mit dem Risiko des Totalverlustes, ohne, dass sie hierüber von dem Berater aufgeklärt worden sei.
 
"Nachdem Accessio außergerichtlich noch bestritten hatte, eine Pflichtverletzung begangen zu haben, sieht dies nun erfreulicherweise anders aus", so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der diesen Prozess gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG vor dem Landgericht Itzehoe führt. "Wir sind daher zuversichtlich, eine für unsere Mandantschaft positive Lösung zu erzielen."
 
Rechtsanwalt Christian Luber von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Dies insbesondere auch deshalb, weil Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit Wertpapieren grundsätzlich drei Jahre nach Zeichnung der jeweiligen Kapitalanlage verjähren.
 
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Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.