Delta Korona – erneuter Erfolg für CLLB Rechtsanwälte: Landgericht Köln verurteilt Verantwortliche und Anlageberater zu Schadensersatz!

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
26.03.20101367 Mal gelesen
Das Landgericht Köln hat in einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Verfahren mit Urteil vom 11.02.2010 die Verantwortlichen der Delta Korona S.L. und zwei Anlageberater zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte ein Anleger, der im Jahr 2006 Geschäftsbeteiligungen an der Delta Korona S.L. gezeichnet hatte. Die Anlageberater hatten hierzu mit der Sicherheit der Kapitalanlage bei gleichzeitig hoher Rendite geworben.
 
Wie dem Kläger aber nicht mitgeteilt worden war, handelt es sich bei der Beteiligung um eine hochriskante Anlageform, die das Risiko des Totalverlustes beinhaltet. Hierüber hätten die Berater aufklären müssen. Stattdessen bezeichneten sie die Anlagen als eine sichere Sache. Da somit die Beratung weder anleger- noch anlagegerecht war, haften die Anlageberater nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Köln auf Schadensersatz.
 
Auch die drei Verantwortlichen der Delta Korona. S.L. wurden zu Schadensersatz verurteilt. Auch hier folgte das Gericht der Argumentation der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, wonach die Delta Korona S.L. Bankgeschäfte ohne die nötige Erlaubnis der BaFin getätigt hat.
 
Neben der Anlagesumme müssen die Beklagten auch Alternativzinsen i.H.v. 4 % p.a. an den Kläger bezahlen.
 
"Das Urteil ist ein weiterer Schritt für die Anleger der Delta Korona S.L. zur Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche", erklärt Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der das Verfahren für die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich betreut hat. "Aufgrund des Umstandes, dass fünf Beklagte gemeinschaftlich zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wurden, sehen wir auch gute Chancen, die Ansprüche auch tatsächlich durchsetzen zu können."
 
Anleger der Delta Korona sollten daher ebenfalls etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler und gegen die Verantwortlichen des Unternehmens anwaltlich prüfen lassen.