Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG – weiterer Erfolg für Anleger! Landgericht Ellwangen verurteilt VR-Bank Aalen eG erneut zum Schadensersatz

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
02.03.20101039 Mal gelesen
Mit Urteil vom 23.02.2010 hat das Landgericht Ellwangen erneut einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadenersatz in Höhe von € 27.190,48 gegen die VR-Bank Aalen eG zugesprochen. Der Anleger hatte auf Empfehlung der VR-Bank Aalen eG eine Beteiligung an der Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG erworben.
 
Gegenstand der Klage war die unterbliebene Aufklärung des Anlegers durch die beratende VR-Bank Aalen eG darüber, dass bereits am 24.1.1997 vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen Zweifel an der Seriosität und Bonität des Erlösausfallversicherers des Fonds, nämlich der New England International Surety Inc. (NEIS) geäußert wurden.
 
Bereits mit Urteil des Landgerichts Ellwangen vom 16.04.2009, Az.: 4 O 196/08 hatte das Landgericht Ellwangen die VR-Bank Aalen eG zugunsten eines von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegers zum Schadensersatz verurteilt, weil die Bank den Anleger nicht auf die negative Pressemitteilung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen vom 24.1.1997 aufmerksam gemacht hatte.
 
Das Urteil reiht sich in eine Vielzahl, zwischenzeitlich von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte zugunsten von Anlegern der diversen Apollo Media Fonds erstrittenen Entscheidungen ein, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
 
Sofern Anleger der Apollo Media Fonds 3, 4 und 5 von ihren Beratern nicht darüber aufgeklärt wurden, dass das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen bereits mit Pressemitteilung vom 24.01.1997 vor der Erlösausfallversicherung NEIS gewarnt hatte, besteht nach Auffassung des Landgerichts Ellwangen sowie des Oberlandesgerichts Köln Anspruch auf vollen Schadenersatz. Die Schadensersatzansprüche waren nach Ansicht beider Gerichte nicht verjährt.
 
Anlegern der Apollo Media Fonds 3, 4 und 5 ist daher nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der die Klageparteien  in den Verfahren vor dem Landgericht Ellwangen sowie dem Oberlandesgericht Köln vertrat, dringend anzuraten, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen zu lassen.
 
Pressekontakt: Ra Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089 / 552 999 50, Fax: 089 / 552 999 90; Mail: Leitz@cllb.de; web: www.cllb.de
 
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.