K1 Invest Ltd.: Kiener-Fonds wertlos – Reaktionsmöglichkeiten Geschädigter

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
09.12.2009901 Mal gelesen
Wie heute bekannt wurde, ist der erste Fonds des mutmaßlichen Kapitalanlagebetrügers Helmut Kiener nahezu wertlos. Der Insolvenzverwalter Grant Thornton hat dies in einem Schreiben gegenüber den Gläubigern des Fonds nun bestätigt. Danach existiert nur noch Kapital i.H.v. knapp 300 000 Euro.
 
Für die betroffenen Anleger sind diese Informationen mehr als ärgerlich, bedeutet dies doch, dass ihre Chancen, ihr eingesetztes Kapital von dem Fonds zurückzuerhalten, nun nur noch als sehr gering zu bewerten sind. Gleichzeitig ist aber auch festzustellen, dass die Anleger eben nicht völlig chancenlos dastehen. Neben der Geltendmachung von Schadensersatz gegenüber Herrn Kiener persönlich besteht für Anleger nämlich auch die Möglichkeit, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie ihre Anlageberater haftbar machen. "Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anlageberater nicht über die der jeweiligen Beteiligung immanenten Risiken aufgeklärt haben", so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. "Darüber hinaus kann auch die neue kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes von großem Vorteil sein. Denn für die Vermittlung der Kiener-Produkte wurden, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, an die Anlageberater erhebliche Provisionen gezahlt, worauf die Anlageberater oftmals nicht hingewiesen haben. Dies allein kann bereits die Zahlung von Schadensersatz begründen."
 
Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.