Erfolg für CLLB Rechtsanwälte: Delta Korona – Anlageberater zu Schadensersatz verurteilt!

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
19.11.2009840 Mal gelesen
Das Amtsgericht Nettetal hat in einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Verfahren mit Urteil vom 12.11.2009 einen Anlageberater zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte eine Anlegerin, die im Jahr 2006 Geschäftsbeteiligungen an der Delta Korona S.L., der Jacob Adelmann AG und der IFO Ltd. gezeichnet hatte. Der Anlageberater hatte hierzu mit der Sicherheit der Kapitalanlagen bei gleichzeitig hoher Rendite geworben.
 
Wie der Klägerin aber nicht mitgeteilt worden war, handelt es sich bei den Beteiligungen um hochriskante Anlageformen, die das Risiko des Totalverlustes beinhalten. Dieses ist auch bereits teilweise eingetreten, beispielsweise befindet sich die Jacob Adelmann AG in Liquidation. Hierüber hätte der Berater aufklären müssen. Da er dies unterließ, haftet er nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Amtsgericht Nettetal auf Schadensersatz. Neben der Anlagesumme muss der Berater auch Alternativzinsen i.H.v. 4 % p.a. an die Klägerin bezahlen.
 
"Das Urteil bestätigt erneut die Rechtsansicht, dass Anleger ordnungsgemäß über sämtliche Risiken aufgeklärt werden müssen" erklärt Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der das Verfahren für die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich betreut hat.
 
Anleger der Delta Korona sollten daher ebenfalls etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler und gegen die Verantwortlichen des Unternehmens anwaltlich prüfen lassen.