Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit Lehman-Zertifikaten - In zahlreichen Fällen droht Verjährung.

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
21.10.2009 637 Mal gelesen
München, 21.10.2009. Nachdem zwischenzeitlich mehr als ein Jahr seit der Insolvenz des US-amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers vergangen ist, drohen in den kommenden Monaten die Ansprüche vieler Anleger auf Schadensersatz gegen die beratenden Banken zu verjähren. Nach der bis 05.08.2009 gültigen Fassung des § 37a WpHG verjährt der Anspruch des Kunden gegen ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen auf Schadensersatz wegen Verletzung der Pflicht zur Information und wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit einer Wertpapierdienstleistung oder Wertpapiernebendienstleistung in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist.
 
Insbesondere für Lehman-Anleger, die ihre Zertifikate Ende 2006/Anfang 2007 erworben haben und in diesem Zusammenhang falsch beraten wurden, besteht nunmehr Handlungsbedarf. "Überdurchschnittliche viele Anleger, die sich an unsere Kanzlei gewandt haben im Februar 2007 Lehman-Zertifikate erworben." führt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte aus. Grundsätzlich sollte jeder Lehman-Anleger, der sich falsch beraten fühlt, die dreijährige Verjährungsfrist im Auge behalten.
 
Nach Pressmitteilungen haben deutsche Lehman-Anleger mehr als eine Milliarde Euro verloren. Bislang sind Verbraucherverbände von 700 Millionen Euro ausgegangen.
 
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte konnte sich in der Vergangenheit bereits mit verschiedenen Banken und Sparkassen für ihre Mandanten außergerichtlich einigen können. Auch mit Kreditinstituten, die zunächst jede Schadensersatzverpflichtung abgelehnt haben, konnten spätestens vor Gericht wirtschaftlich interessante Vergleiche geschlossen werden.
 
Zwischenzeitlich haben auch diverse Landgerichte zu Gunsten von Lehman-Anlegern geurteilt. "Diese Entwicklung in der Rechtsprechung bestätigt letztendlich das, was wir bereits nach Bekanntwerden der Insolvenz des US-amerikanischen Lehman Brothers gesagt haben. Da der Ansatzpunkt für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in der individuellen Beratung der einzelnen Anleger liegt, verbietet sich eine generalisierende Betrachtungsweise", sagt Rechtsanwalt Liebl. Gleichwohl weisen die oben genannten Entscheidungen zugunsten einzelner Lehman-Anleger bereits in die richtige Richtung. Vereinzelte Stimmen aus der Vergangenheit, die von vorne herein von der Aussichtslosigkeit eines Vorgehens gegen die beratenden Banken gesprochen haben, sind dadurch eindeutig widerlegt.
 
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät deshalb nach wie vor allen Lehman-Anlegern, ihren Sachverhalt zeitnah von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.