Hebamme haftet für groben Behandlungsfehler

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
10.10.20091739 Mal gelesen

Erneut waren die schrecklichen Konsequenzen von Fehlern bei der Geburtsleitung Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens. In dem von dem OLG Koblenz entschiedenen Fall (Urteil vom 02. Februar 2009, Az. 5 U 854/08) lag die Geburtsleitung in den Händen einer Hebamme sowie eines Arztes.

Die Mutter des Klägers war nach nächtlichem Eintreffen im Krankenhaus zuerst von einer Hebamme betreut worden. Diese rief aufgrund wiederkehrender Dezelerationen der kindlichen Herztöne den zu diesem Zeitpunkt noch abwesenden Arzt herbei. Bevor dieser im Krankenhaus erschien, verabreichte die Hebamme der Kindsmutter das Nasenspray Syntocinon, um die Wehentätigkeit zu fördern. Wenig später trat eine Bradykardie auf, die den bereits vorher getroffenen Entschluss des Arztes zur Notsectio bestätigte.

Das OLG verneinte in diesem Fall einen Behandlungsfehler des Arztes, obwohl die Notsectio nicht innerhalb der 20 Minuten erfolgte, die einschlägige Leitlinien als Grenzwert vorgeben. In der Verabreichung des Nasensprays sah es hingegen einen groben Behandlungsfehler der Hebamme. Auf der Grundlage gynäkologischer Sachverständigengutachten kam das OLG zu dem Ergebnis, dass die Verabreichung von Syntocinon -zumal ohne ärztliche Anordnung erfolgt- kontraindiziert war. Zwar konnte im Prozess nicht geklärt werden, ob das Medikament tatsächlich ursächlich war für die anschließende Sauerstoffunterversorgung des Kindes mit der Folge schwerster Hirnschädigungen. Da der Fehler der Hebamme jedoch als grob zu werten war, ging die Unaufklärlichkeit der Kausalität zu ihren Lasten.

In dem Verfahren wurden neben materiellen Schadenspositionen 500.000,00 € Schmerzensgeld geltend gemacht. Schmerzensgelder in dieser Höhe sind bei schwersten Hirnschädigungen mittlerweile als üblich zu bezeichnen. Wegen der besonderen Schwierigkeiten, die diese Fälle mit sich bringen, sollte man sich an einen auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Nadine Jokiel
Rechtsanwältin