Garbe Logimac AG: Reduzierung der Ausschüttungen um 50 % - Anleger sollten Rechtslage prüfen lassen

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
05.10.2009721 Mal gelesen
München, 05. Oktober 2009 - Wie dem Geschäftsbericht der Garbe Logimac AG vom 06.08.2009 zu entnehmen ist, nimmt die Gesellschaft eine Reduzierung der Ausschüttungen um die Hälfte vor. Damit bestehen nach Auffassung der Kanzlei CLLB erste Anhaltspunkte für die Befürchtung, dass den Beteiligungen an dieser Gesellschaft eine prospektgemäße Entwicklung versagt bleiben wird. Jedenfalls kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht von vornherein und definitiv ausgeschlossen werden, dass im schlimmsten Fall und bei Zusammentreffen mehrerer ungünstiger Umstände im weiteren Verlauf möglicherweise sogar die Liquidation droht.
 
Für ein derartiges Szenario spricht momentan zwar noch nichts, gleichwohl sollten Anleger prüfen lassen, inwieweit es für sie Sinn macht, das mit der einer Beteiligung an der Garbe Logimac AG zwangsläufig verbundene, unternehmerische Risiko weiter mit zu tragen. Regelmäßig wird das nur dann der Fall sein, wenn die Anleger von vornherein wussten, dass sie ein unternehmerisches Investment mit Totalverlustrisiko eingehen. Soweit dies nicht der Fall war und sie von Seiten des Beraters oder Vermittlers auf die mit der Anlage verbundenen Risiken nicht hingewiesen wurden, kommen unter Umständen Schadensersatzansprüche in Betracht und es kann verlangt werden, dass die Investition rückgängig gemacht wird.
 
Bei den vorliegend gegebenen atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligungen besteht die juristische Besonderheit, dass sich die Gesellschaft grundsätzlich auch eine etwaige fehlerhafte Beratung eines Anlageberaters zurechnen lassen muss, der diese Anlage empfiehlt. D.h., dass Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung (z.B. wegen unterbliebener Aufklärung über das Risiko eines Totalverlustes oder die mangelnde Wiederveräußerbarkeit der Beteiligung) auch gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden können. Selbstverständlich verbleibt dem Anleger zudem die Möglichkeit, etwaige Schadeneratzansprüche wegen fehlerhafter Beratung gegen den Anlageberater selbst bzw. gegen die Beratungsgesellschaft, für die dieser tätig wurde, zu erheben.
 
Speziell bei der Beteiligung an der Garbe Logimac kann zudem, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, mit guten Argumenten angezweifelt werden, ob die in den Zeichnungsunterlagen verwendete Widerrufsbelehrung einer gerichtlichen Überprüfung standhält, wenn die Beteiligung in einer sog. Haustürsituation, also zu Hause oder am Arbeitsplatz erworben wurde.
Sowohl die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung als auch die Ausübung eines etwaigen Widerrufsrechts hätten grundsätzlich zur Folge, dass dem Anleger das von ihm investierte Kapital erstattet werden muss.
 
Anleger, die sich an einer der oben genannten Gesellschaften beteiligt haben und sich fehlerhaft beraten fühlen, sollten daher, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei kontaktieren, um eventuelle Ansprüche einer rechtlichen Prüfung unterziehen zu lassen.