SECI haftet geschädigten Anlegern des Multi Advisor Fund I

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
30.09.2009909 Mal gelesen
Mit Urteil vom 03.07.2009 (Az. 14 U 51/08) hat das OLG Karlsruhe einem der geschädigten Anleger des Multi Advisor Fund I Schadensersatz gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds zugesprochen.
 
Das OLG Karlsruhe begründete sein Urteil damit, dass andere unseriös geworbene Anleger durch die Kündigung eines Geschädigten keine Nachteile erleiden sollten. Deswegen könnten Betroffene nur mit Wirkung für die Zukunft kündigen, nicht aber geleistete Einlagen im Wege des Schadensersatzes vom Multi Advisor Fund I selbst zurückfordern. Dies gelte aber nicht für die Gründungsgesellschafter des Fonds selbst. Diese seien die Initiatoren und persönlich für die systematische Fehlberatung verantwortlich.
 
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät betroffenen Anlegern prüfen zu lassen, ob die eingezahlten Beiträge zurückgefordert werden können.
 
Gegen die SECI, einen der Gründungsgesellschafter, hat die BAFIN bereits Insolvenzantrag gestellt. Unklar ist momentan, ob die SECI tatsächlich bereits zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Das zuständige Amtsgericht München hat das Insolvenzverfahren bislang nicht eröffnet. Geschädigte Anleger sollten sich zügig ihren Anteil an dem noch vorhandenen Vermögen sichern. Sollte das Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden, können Anleger gegen die SECI klagen. Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger auch gegen die SECI. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, sollten die Anleger ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden lassen.
 
Für Rückfragen stehen Betroffenen unsere Experten jederzeit zur Verfügung.