Das OLG München hat mit Urteil vom 28.09.2009 die European Securities Invest SECI GmbH zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt und damit ein Urteil des LG München I vom 12.05.2009 bestätigt. Geklagt hatte ein von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte (www.cllb.de) vertretener Anleger, der im Jahr 2001 Aktien der DBVI im Rahmen eines Wertpapiersparvertrages gezeichnet hatte. Die Rechtsvorgängerin der SECI GmbH hatte hierbei gegenüber dem Kläger eine Garantie übernommen, wonach der Anleger mit dem Erwerb der Aktien keinen Verlust erleiden würde.
Wie dem Kläger aber nicht mitgeteilt worden war, war die Garantie der SECI GmbH nach Ansicht des LG München I aber aufgrund mangelnder Rückstellungen nicht werthaltig. Hierüber hätte die SECI GmbH aufklären müssen. Da sie dies unterließ, haftet sie nach dem Urteil der 28. Kammer des Landgerichts München auf Schadensersatz. Gegen dieses Urteil hatte die SECI GmbH Berufung eingelegt, die nun vom OLG München zurückgewiesen wurde.
"Das Urteil, gegen das noch Widerspruch eingelegt werden kann, bestätigt erneut die Rechtsansicht, dass Anleger ordnungsgemäß über sämtliche Risiken aufgeklärt werden müssen" erklärt Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der das Verfahren für die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich betreut hat. "Hierzu gehören neben den grundlegenden Chancen und Risiken eben auch solche Gefahren, die erst auf den zweiten Blick relevant werden können."