Sky Deutschland AG droht Ungemach: Premiere-Anleger machen Ansprüche wegen falscher Abonnentenzahlen geltend

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
01.09.2009955 Mal gelesen
Die ersten Klagen wurden bereits im April eingereicht. Am 2. Oktober 2009 droht ein Teil der Ansprüche zu verjähren
 
München, 01. September 2009. Der erst kürzlich von "Premiere" in "Sky Deutschland" umbenannte Bezahlfernsehsender hatte am 2. Oktober 2008 die Angaben zu seinen Abonnentenzahlen drastisch nach unten korrigiert. Daraufhin war der Kurs der im MDax notierten Aktie um mehr als 50% eingebrochen.
Bis dahin waren die Anleger aufgrund der Darstellung in den Börsenprospekten von mehr als 3 Mio. Abonnenten ausgegangen. "In den prospektierten Zahlen waren jedoch nicht nur reguläre Abonnements mit einer Laufzeit von ein bis zwei Jahren, sondern auch bloße, zeitlich sehr eng begrenzte "Sehberechtigungen" enthalten. Diese "Sehberechtigungen" waren mit Abonnements nicht vergleichbar, sondern kosteten z.T. sogar mehr als sie einbrachten. In einem internen Vertriebsbericht hatte Premiere selbst solche "Sehberechtigungen" mitunter auch als "kapitalvernichtend" bezeichnet." meint Rechtsanwalt Franz Braun von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.  
Die Börsenprospekte 2005 und 2007 sind nach Ansicht der Kanzlei CLLB deshalb mangelhaft. "Hinzu kommt ein Verstoß gegen § 15 WpHG", erklärt Rechtsanwalt Braun. Die ersten Klagen wurden auch bereits im April 2009 eingereicht. Insbesondere Anleger, die im Rahmen der Kapitalerhöhung 2007 gezeichnet haben, verlangen, dass die Verluste ersetzt werden. "Aber auch Anleger, die bereits beim Börsengang 2005 gekauft haben, können mit Aussicht auf Erfolg Ansprüche anmelden." sagt der Jurist.     
Ein Urteil gibt es noch nicht. Abwarten ist dennoch nicht angezeigt, meint Rechtsanwalt Braun: "Aufgrund der im Prospekthaftungsrecht relativ kurzen Verjährungsfristen sollte jeder Anleger möglichst umgehend prüfen lassen, ob auch für ihn Prospekthaftungsansprüche in Frage kommen. Einen ersten Stichtag für eine drohende Verjährung sehen wir zum 2. Oktober 2009. Danach ist die Geltendmachung von Ansprüchen zwar nicht per se ausgeschlossen, der Zeitablauf verbessert die Aussichten aber auch nicht."       

Pressekontakt: RA Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstrasse 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: braun@cllb.de Web: www.cllb.de