Klage gegen HypoVereinsbank wegen „IKB“-Anleihe

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
07.07.20091193 Mal gelesen
CLLB Rechtsanwälte machen für Anleger Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung in Zusammenhang mit einer hochkomplexen strukturierten Hybridanleihe geltend
 
München, 07. Juli 2009. Der Skandal um die IKB Deutsche Industriebank AG weitet sich nun auch auf die HypoVereinsbank AG aus. Letztere war maßgeblich an der Emission einer so genannten Hybridanleihe (ISIN DE0008592759) beteiligt und hatte einem Kunden, der zuvor noch nie in Wertpapiere investiert hatte, empfohlen, sich die Papiere ins Depot zu legen. Dabei, so der Vorwurf, hätten die Berater der HypoVereinsbank behauptet, es handele sich um eine "sichere" Anlage, weil "die IKB eine staatliche bzw. halbstaatliche Bank" sei.  
 
Das ist allerdings noch nicht einmal eine verkürzte Beschreibung des hochkomplexen Investments. Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wirft der HypoVereinsbank in diesem Zusammenhang deshalb Falschberatung vor. Denn tatsächlich handelte es sich gar nicht um eine Anleihe, die von der IKB Deutsche Industriebank AG ausgegeben wurde. "Emittent war vielmehr die "IKB Funding Trust I", eine amerikanische Gesellschaftsform mit Sitz in Delaware, USA", klärt Rechtsanwalt Franz Braun, Partner in der Kanzlei CLLB, auf.
 
Auch waren weitere, zum Teil ausländische Gesellschaften und Schuldverschreibungen Teil des komplexen Finanzprodukts. Vor allem aber war auch die Bedienung der streitgegenständlichen Anleihe gerade nicht von der IKB Deutsche Industriebank AG garantiert und einen Rückzahlungstermin gab es ebenfalls nicht. Stattdessen war die HypoVereinsbank aber maßgeblich selbst an der Emission beteiligt und hatte deshalb ein unmittelbares eigenes Interesse daran, diese Anleihe möglichst teuer an ihre Kunden zu verkaufen. "Andernfalls hätte sie wohl selbst das Risiko dieser Papiere tragen müssen" meint Braun.      
 
 
Nach Auffassung der Anwälte ist die Anleihe der "IKB Funding Trust I" aufgrund ihrer Komplexität und unendlichen Laufzeit und mangels Garantie der IKB Deutsche Industriebank AG offensichtlich nicht für einen sicherheitsorientierten Anleger ohne eigene Wertpapiererfahrung geeignet. "Unser Mandant macht deshalb Schadensersatzansprüche geltend. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der - insoweit konsequent - ebenfalls verschwiegenen Eigeninteressen der Bank" fügt Rechtsanwalt Franz Braun hinzu. In diesem Tagen wird die Klage vor dem Landgericht München I eingereicht werden.        
 
Pressekontakt: Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: braun@cllb.de;
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